AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 02.06.2026 23:15 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-371067-2026/

Leitlinien und Bodenaufkleber zur Baustellenkommunikation

Notice-ID: ted-371067-2026 · Procedure-ID: ed41bcc4-1153-4f39-a356-aa8985e61a4d

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Stammdaten

Auftraggeber
DB Regio AG (Bukr 12), Frankfurt am Main
Veröffentlicht
08.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
79820000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Im Rahmen der Baustellenkommunikation ist die DB AG für die Reisendeninformation und Reisendenlenkung an Bahnhöfen und in der näheren Umgebung zuständig. Um unsere Fahrgäste möglichst effizient vom Bahnsteig zur Ersatzhaltestelle zu leiten sind Bodenaufkleber und Leitlinien zur Reisendenlenkung notwendig. Leistungsgegenstand ist die Steuerung von etwaigen Unterauftragnehmern, die Einholung von Genehmigungen bei zuständigen Stellen bei Anbringung im öffentlichen Raum, die konzeptionelle Unterstützung im Hinblick auf das Design, die Produktion, die Montage, die Qualitätskontrolle, bei Bedarf die Nachbesserung sowie die rückstandslose Demontage von Leitlinien und Bodenaufklebern zur Reisendenlenkung in und an Bahnhöfen sowie im öffentlichen Raum in Teilen sowie als Ganzes.

Lose

4 Lose (max. 4 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2026
Ende
31.12.2031
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).