AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-1973eec05dc-347983c8098c1074) · Abgerufen am 16.09.2026 13:03 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-371323-2025/

Gebäudeautomation GS Buggingen

Notice-ID: ted-371323-2025 · Procedure-ID: d65ab93a-407e-4979-9a8a-1c06ac991cee

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Buggingen, Buggingen
Veröffentlicht
06.06.2025
Frist (Submission)
07.07.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45317000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Grundschule in Buggingen wird um einen Neubau erweitert und der Bestand grundlegend saniert. Das Bauvorhaben wird in 2 Bauabschnitte aufgeteilt. Der erste Bauabschnitt ist die Errichtung des Neubaus. Der zweite Bauabschnitt die Sanierung des Bestands, wobei dieser noch geschossweise saniert wird. Inhalt dieses Leistungsverzeichnis ist die Errichtung der Mess, -Steuer- und Regelungstechnik im Neubau sowie die Errichtung der Mess, -Steuer- und Regelungstechnik der Heizungsverteilung im Bestand. Die Mess, -Steuer- und Regelungstechnik für die RLT-Geräte und Einzelraumregelung im Bestand wird in einer zweiten Ausschreibung zu einem späteren Zeitpunkt erfasst. Für diesen Leistungsabschnitt werden drei ISP vorgesehen.

Vertragslaufzeit

Beginn
15.09.2026
Ende
28.07.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Freiburg im Breisgau

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).