AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Bezirk Unterfranken: Architektenleistungen im Rahmen des Bauunterhaltes für die Liegenschaften im Raum: Lohr a.M. / Aschaffenburg, Rahmenvereinbarung für die Jahre 2026 bis 2029 – Objektplanung Gebäude und Innenräume
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bezirk Unterfranken, vertreten durch den Bezirkstagspräsidenten Stefan Funk, Würzburg
- Veröffentlicht
- 05.06.2025
- Frist (Submission)
- 15.07.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71200000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Der Bezirk Unterfranken beabsichtigt Architektenleistungen für die Maßnahmen im Rahmen des Bauunterhalts „Gebäude“ an den Liegenschaften des Bezirks im Raum Lohr am Main / Aschaffenburg für die Jahre 2026 bis 2029 zu vergeben. Die Liegenschaften Raum Lohr am Main / Aschaffenburg bestehen aus: - Bezirkskrankenhaus, Berufsfachschule für Krankenpflege, Tageskliniken und Heime, Lohr a. Main, -Psychiatrische Klinik Aschaffenburg (auf dem Gelände des Klinikums Aschaffenburg-Alzenau) und Sozialzentrum am Rosensee. Im Wesentlichen handelt es sich um Hochbaumaßnahmen für Krankenhäuser und Heime oder vergleichbare Objekte. Die Leistungen sind zu erbringen für - Sanierungs- und Umbaumaßnahmen, - Modernisierungen, Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, - sowie (kleinere) Anbau- / Neubaumaßnahmen, -mit einem Gesamtkostenvolumen von ca. 50 bis 750 TSD EUR brutto im Einzelfall. Die Maßnahmen können sich auf ein Einzelgewerk beschränken oder mehrere zusammenhängende Baugewerke verschiedener Fachplanungen umfassen.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2026
- Ende
- 31.12.2029
- Verlängerungsoption
- bis zu 1× verlängerbar
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 15.07.2025
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Nordbayern, Regierung Mittelfranken, Ansbach
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.