AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 08.07.2026 03:05 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-371934-2026/

20EU/26 Ersatzbeschaffung einer Hubarbeitsbühne mit mindestens 30 m Arbeitshöhe für die kommunale Baumpflege

Notice-ID: ted-371934-2026 · Procedure-ID: 47a70c04-4fd9-400d-bdf9-22f1b767c4cf

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Trier, Trier
Veröffentlicht
29.05.2026
Frist (Submission)
30.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34142100 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Beabsichtigt ist die Ersatzbeschaffung einer Hubarbeitsbühne für das Sachgebiet Stadtbäume. Das Fahrzeug wird überwiegend für Arbeiten der kommunalen Baumpflege und zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit im öffentlichen Raum eingesetzt. Die zu liefernde Hubarbeitsbühne muss insbesondere für den täglichen Einsatz im innerstädtischen Bereich geeignet sein und eine Arbeitshöhe von mindestens 30 m erreichen. Aufgrund der betrieblichen Anforderungen ist ein leistungsfähiges und robustes Fahrzeug mit hoher Einsatzverfügbarkeit erforderlich. Die Ausschreibung umfasst die Lieferung eines betriebsfertigen Hubarbeitsbühnenfahrzeugs einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen, Einweisungen und Dokumentationen.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
66 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).