AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av259d4e-eu) · Abgerufen am 31.08.2026 22:23 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-372120-2025/

Generalsanierung Schwimmhalle Gesamtschule Hollfeld

Notice-ID: ted-372120-2025 · Procedure-ID: 1749ce50-619d-41e5-8c99-d163e9030570

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Stammdaten

Auftraggeber
Zweckverband Staatliche Gesamtschule Hollfeld, Bayreuth
Veröffentlicht
05.06.2025
Frist (Submission)
08.07.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die vergabegegenständliche Leistung umfasst die Objektplanung Gebäude und Innenräume (LPH 6-8 HOAI) für die Generalsanierung der Schwimmhalle der Gesamtschule Hollfeld in Abstimmung und Zusammenarbeit mit den weiteren Planern. Mit den Planungsleistungen wurde bereits vor einiger Zeit ein Generalplanungsbüro beauftragt. Aus verschiedenen Gründen hat sich der Auftraggeber dazu entschlossen, mit dem beauftragten Generalplaner das Projekt nicht weiterzuführen und die restlichen Planungsleistungen, nach durchzuführenden Ausschreibungsverfahren, getrennt nach Planungsdisziplinen zu vergeben. Zu betonen ist insbesondere, dass sich auch in die bereits vorhandene Planung einzuarbeiten und diese ggf. zu überarbeiten ist.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2025
Ende
31.12.2027
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).