AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Prüfung ortsfester elektr. Anlagen - Klärwerke
Stammdaten
- Auftraggeber
- Berliner Wasserbetriebe, Berlin
- Veröffentlicht
- 29.05.2026
- Frist (Submission)
- 29.06.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71631000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Beratung & Dienstleistungen
- Rahmen-Höchstwert
- 813.514 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Rahmenvertrag für 24 Monate zu Wiederkehrenden Prüfungen ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 / gemäß DIN VDE 0105-100
Lose
7 Lose (max. 7 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 7 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Klärwerk Wassmannsdorf
- Erfüllungsort
- Schönefeld
Los 2 — Klärwerk Stahnsdorf
- Erfüllungsort
- Stahnsdorf
Los 3 — Klärwerk Schönerlinde
- Erfüllungsort
- Wandlitz
Los 4 — Klärwerk Münchehofe
- Erfüllungsort
- Hoppegarten
Los 5 — OWA Tegel
- Erfüllungsort
- Berlin
Los 6 — Klärwerk Ruhleben
- Erfüllungsort
- Berlin
Los 7 — Klärwerk Wansdorf
- Erfüllungsort
- Schönwalde-Glien
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 10.08.2026
- Ende
- 09.08.2028
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 96 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 29.06.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).