AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Neubau Grundschule West - Fachplanung Tragwerksplanung
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Brunsbüttel, Brunsbüttel
- Veröffentlicht
- 29.05.2026
- Frist (Submission)
- 29.06.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Stadt Brunsbüttel beabsichtigt die Planungsleistungen für den Neubau einer neuen zweizügigen Grundschule mit Einfeld-Sporthalle und Ganztagsangebot am Standort Süderstraße für bis zu 180 Kinder zu vergeben. Die Grundschule West soll den zukünftigen Anforderungen einer pädagogisch funktionalen Lernraumgestaltung und den damit verbundenen Zielen in besonderer Weise gerecht werden. Die Kosten über alle Kostengruppen für das Projekt werden auf 23.602.500,- € geschätzt. _________________________________________________________________________________________________ Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Leistungen Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI, Leistungsphasen 1-6. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Zu diesem Zweck werden Planungsbüros zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert, die das vorgenannte Leistungsbild abdecken können und in der Vergangenheit vergleichbare Maßnahmen verwirklicht haben. Verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind auf der E-Vergabeplattform zum Verfahren unter https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121014166 eingestellt.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.11.2026
- Ende
- 03.12.2030
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 29.06.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, Kiel
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.