AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YJV5MUJ/documents) · Abgerufen am 13.08.2026 08:17 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-37427-2025/

Neubau des Wasserwerks Ordenswald in Neustadt an der Weinstraße - Los 09 - Maschinelle Ausrüstung

Notice-ID: ted-37427-2025 · Procedure-ID: b046ee78-cb77-416c-a271-279e318045ee

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH, Neustadt an der Weinstraße
Veröffentlicht
17.01.2025
Frist (Submission)
03.03.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
2.405.444 €
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Neubau des Wasserwerks Ordenswald in Neustadt an der Weinstraße Los 09 - Maschinelle Ausrüstung - ca. 500 m Rohrleitungen aus Edelstahl V4A, PN 10/16 DN80 bis DN 600 - ca. 460 m Rohrleitungen aus PP da 160 bis da 630 - 8 St. Förderpumpen - 14 St. MID DN 200 bis DN 600 - 34 Absperrklappen mit E-Antrieb DN 150 bis DN 600 - 8 St. Ringkolbenventile mit E-Antrieb DN 200 - ca. 300 m³ Filtersand für offene Filterbecken - 3 St. Luftfilterbox mit 10.000 m3/h Leistung - 6 Luftfilter für Wasserkammern, Filterbecken

Vertragslaufzeit

Beginn
05.05.2025
Ende
30.05.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
44 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).