AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Schülerspezialverkehr Steverschule Nottuln, Peter-Pan-Schule Dülmen und Pestalozzischulen in Coesfeld und Dülmen 2026/2027
Stammdaten
- Auftraggeber
- Kreis Coesfeld, Coesfeld
- Veröffentlicht
- 01.06.2026
- Frist (Submission)
- 02.07.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 60140000 — Transportdienste
- Branche
- Verkehr & Logistik
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Beförderung von 5 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus dem Bereich Herbern zur Peter-Pan-Schule und zur Pestalozzischule und von 4 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern zurück nach Herbern von der Pestalozzischule. — Beförderung von 4 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus dem Bereich Ascheberg zur Pestalozzischule und von 6 bzw. 7 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern zurück von der Pestalozzischule nach Ascheberg, Senden (Ottmarsbocholt) und Lüdinghausen (Elvert). — Beförderung von 6 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus den Bereichen Ascheberg (und Ortsteil Davensberg) und Senden (Ottmarsbocholt) zur Peter-Pan-Schule und zurück von der Peter-Pan-Schule / Pestalozzischule nach Ascheberg (und Ortsteil Davensberg) und Senden (Ottmarsbocholt). — Beförderung von 6 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus den Bereichen Ascheberg, Ascheberg-Hambrok, Lüdinghausen und Dülmen (Dernekamp) zur Peter-Pan-Schule und zurück von der Peter-Pan-Schule nach Ascheberg, Ascheberg Hambrok, Lüdinghausen und Dülmen (Dernekamp) — Beförderung von 7 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus dem Bereich Billerbeck und Billerbeck-Osthellermark zur Peter-Pan-Schule und zurück nach Billerbeck und Billerbeck-Osthellermark. — Beförderung von 4 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus den Bereichen Billerbeck, Billerbeck-Temming, Dülmen-Rorup und Dülmen zur Peter-Pan-Schule und von 6 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern zurück von der Peter-Pan-Schule nach Billerbeck, Billerbeck-Temming, Dülmen-Rorup, Dülmen und Coesfeld-Lette. — Beförderung von 6 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus dem Bereich Havixbeck zur Peter-Pan-Schule und zurück nach Havixbeck. — Beförderung von 5 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus den Bereichen Rosendahl-Osterwick und Coesfeld über die Pestalozzischule Coesfeld zur Peter-Pan-Schule Dülmen und von 4 bzw. 5 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern von der Peter-Pan-Schule Dülmen über die Pestalozzischule zurück nach Coesfeld und Rosendahl-Osterwick. — Beförderung von 6 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus den Bereichen Rosendahl- Holtwick und -Höven zur Peter-Pan-Schule und zurück nach Coesfeld-Stevede, Rosendahl- Holtwick und Höven. — Beförderung von 5 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus dem Bereich Coesfeld zur Peter-Pan-Schule und von 6 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern zurück nach Coesfeld. — Beförderung von 6 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus dem Bereich Coesfeld zur Peter-Pan-Schule und von 5 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern zurück nach Coesfeld. — Beförderung von 6 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus den Bereichen Coesfeld-Lette und -Stevede und Dülmen-Merfeld zur Peter-Pan-Schule und von 3 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern zurück nach Rosendahl-Holtwick, Coesfeld-Stevede und Dülmen-Merfeld. — Beförderung von 4 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus den Bereichen Nordkirchen und Südkirchen zur Peter-Pan-Schule / Pestalozzischule und von 4 bzw. 5 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern zurück von der Peter-Pan-Schule / Pestalozzischule nach Nordkirchen, -Südkirchen und Ascheberg-Herbern. — Beförderung von 6 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus den Bereichen Nordkirchen (Capelle, Südkirchen und Altendorf) zur Peter-Pan-Schule und Pestalozzischule und von 4 bzw. 5 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern zurück von der Peter-Pan-Schule und Pestalozzischule nach Nordkirchen, Capelle, Südkirchen und Altendorf. — Beförderung von 8 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus den Bereichen Olfen, -Kökelsum und Dülmen-Hausdülmen zur Peter-Pan-Schule und Pestalozzischule und von 6 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern von der Pestalozzischule zurück nach Olfen und -Kökelsum. — Beförderung von 6 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus den Bereichen Dülmen- Hausdülmen und Olfen zur Peter-Pan-Schule und von 5 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern zurück nach Olfen und Dülmen-Hausdülmen. — Beförderung von 7 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus den Bereichen Nottuln und Nottuln-Darup zur Peter-Pan-Schule und von 8 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern zurück nach Nottuln und Nottuln-Darup. — Beförderung von 8 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus den Bereichen Nottuln und Nottuln-Stevern zur Peter-Pan-Schule und von 7 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern zurück nach Nottuln und Nottuln-Stevern. — Beförderung von 5 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus den Bereichen Dülmen-Buldern, Nottuln und - Appelhülsen zur Peter-Pan-Schule und Pestalozzischule und zurück von der Peter-Pan-Schule nach Senden, -Bösensell, Dülmen-Buldern und -Merfeld. — Beförderung von 7 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus den Bereichen Senden und -Bösensell zur Peter-Pan-Schule und von 6 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern zurück nach Senden und Dülmen-Buldern. — Beförderung von 8 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus den Bereichen Senden und Dülmen-Hiddingsel zur Peter-Pan-Schule und zurück nach Senden und Dülmen-Hiddingsel. — Beförderung von 5 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus den Bereichen Lüdinghausen und Dülmen, - Dernekamp zur Peter-Pan-Schule und von 4 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern zurück nach Dülmen, -Dernekamp und Lüdinghausen. — Beförderung von 7 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus den Bereichen Lüdinghausen, -Seppenrade, Dülmen, und -Dernekamp zur Peter-Pan-Schule und zurück nach Lüdinghausen, -Seppenrade, Dülmen, und -Dernekamp — Beförderung von 5 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus dem Bereich Lüdinghausen zur Peter-Pan-Schule und zurück. — Beförderung von 7 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus den Bereichen Senden, -Gettrup, -Ottmarsbocholt und Lüdinghausen-Elvert zur Pestalozzischule Dülmen und von 4 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern zurück nach Nottuln, Senden und -Gettrup. — Beförderung von 6 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus dem Bereich Senden und Bösensell zur Pestalozzischule Dülmen zurück. — Beförderung von 6 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus dem Bereich Lüdinghausen, -Seppenrade und -Ondrup zur Pestalozzischule und von 7 bzw. 6 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern von der Pestalozzischule zurück nach Lüdinghausen, -Seppenrade und -Ondrup sowie Nordkirchen und -Altendorf. — Beförderung von 6 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus dem Bereich Lüdinghausen zur Pestalozzischule Dülmen und von 8 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern zurück nach Lüdinghausen und Seppenrade. — Beförderung von 3 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern von der Peter-Pan-Schule Dülmen zurück nach Olfen — Beförderung von 1 förderschulbedürftigen Schülerin bzw. Schüler aus dem Bereich Nottuln zur Pestalozzischule Coesfeld und zurück nach Nottuln. — Beförderung von 2 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus den Bereichen Lüdinghausen und Senden zur Pestalozzischule in Coesfeld zurück nach Lüdinghausen und Senden. — Beförderung von 4 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus dem Bereich Ascheberb (Herbern) zur Steverschule Nottuln zurück nach Ascheberg, Herbern und Senden. — Beförderung von 3 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus dem Bereich Ascheberg (Herbern und Im Mersch) zur Steverschule Nottuln und von 3 bzw. 4 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern zurück nach Ascheberg (Herbern und im Mersch). — Beförderung von 8 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus den Bereichen Nottuln, Senden, -Ottmarsbocholt und Ascheberg (Im Mersch) zur Steverschule in Nottuln und zurück nach Ascheberg-Im Mersch, Senden, -Ottmarsbocholt und Nottuln. — Beförderung von 2 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus den Bereichen Ascheberg-Herben und Nordkirchen-Südkirchen zur Steverschule Nottuln und zurück nach Ascheberg-Herbern, Nordkirchen-Südkirchen und -Capelle. — Beförderung von 2 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus dem Bereich Nordkirchen-Capelle und Lüdinghausen zur Steverschule Nottuln und von 2 bzw. 3 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern zurück nach Nordkirchen-Capelle, Lüdinghausen und Dülmen. — Beförderung von 5 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus den Bereichen Dülmen und Olfen zur Steverschule Nottuln und von 5 bzw. 3 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern zurück nach Olfen und Dülmen. — Beförderung von 6 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus den Bereichen Olfen-Kökelsum und Dülmen, -Hausdülmen zur Steverschule Nottuln und von 5 bzw. 4 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern zurück nach Olfen-Kökelsum, Dülmen und Hausdülmen. — Beförderung von 3 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus den Bereichen Olfen und Dülmen zur Steverschule Nottuln und von 2 bzw. 3 bzw. 4 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern zurück nach Dülmen und Olfen. — Beförderung von 4 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus den Bereichen Olfen-Eversum, Dülmen und -Buldern zur Steverschule Nottuln und von 5 bzw. 4 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern zurück nach Dülmen und -Buldern. — Beförderung von 3 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus den Bereichen Billerbeck und Coesfeld zur Steverschule Nottuln und von 4 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern zurück nach Rosendahl-Horst und -Höven, Billerbeck und Coesfeld. — Beförderung von 5 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus den Bereichen Rosendahl-Horst und Coesfeld zur Steverschule Nottuln und von 6 bzw. 4 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern zurück nach Coesfeld, Billerbeck und Rosendahl-Horst. — Beförderung von 5 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus den Bereichen Rosendahl-Höven, -Osterwick und -Darfeld sowie Billerbeck zur Steverschule Nottuln und von 3 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern zurück nach Coesfeld und Rosendahl-Höven, -Horst und -Osterwick. — Beförderung von 7 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus den Bereichen Coesfeld und -Lette zur Steverschule Nottuln und von 4, 6 bzw. 7 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern zurück nach Coesfeld und -Lette. — Beförderung von 3 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus den Bereichen Havixbeck-Masbeck, Nottuln-Appelhülsen und -Darup zur Steverschule Nottuln und von 3 bzw. 4 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern zurück nach Rosendahl-Darfeld, Havixbeck-Masbeck, Nottuln-Appelhülsen und -Darup. — Beförderung von 4 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern aus den Bereichen Senden und Senden-Dorfbauerschaft zur Steverschule Nottuln und von 3 bzw. 4 bzw. 5 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern zurück nach Senden und Senden-Otmarsbocholt. — Beförderung von 3 bzw. 2 bzw. 1 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern von der Steverschule Nottuln zurück nach Nottuln-Appelhülsen, Senden und Senden-Dorfbauerschaft. — Beförderung von 2 förderschulbedürftigen Schülerinnen und Schülern von der Steverschule Nottuln zurück nach Lüdinghausen-Tetekum und Olfen-Eversum.
Lose
48 Lose (max. 48 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 02.09.2026
- Ende
- 16.07.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 02.07.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Westfalen, Münster
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.