AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.de/unterlagen/019e0119-e949-4490-a51a-0fe9e71fdeef/zustellweg-auswaehlen) · Abgerufen am 07.08.2026 06:23 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-377539-2026/

Beschaffung einer Hubarbeitsbühne auf Trägerfahrzeug, Zwickau

Notice-ID: ted-377539-2026 · Procedure-ID: 019e0119-e949-4490-a51a-0fe9e71fdeef

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtverwaltung Zwickau, Tiefbauamt, Zwickau
Veröffentlicht
07.05.2026
Frist (Submission)
07.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34100000 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Lieferung von: 1 Stück Kompaktgeräteträger, zulässiges Gesamtgewicht max. 7,49 t, im betriebsbereiten Zustand inkl. 2 Personen, voller Betriebsstoffe sowie üblicher Beladung (Werkzeug und Material), mit Hubarbeitsbühne Fahrzeug als Neufahrzeug oder mit Jahreszulassung und einem maximalen Kilometerstand von max. 5.000km Beschreibung: Das Fahrzeug wird im Tiefbauamt der Stadt Zwickau – Stadtbeleuchtung/Verkehrstechnik für Wartung und Instandhaltung von Beleuchtungsanlagen und Verkehrseinrichtungen benötigt (Kurzstreckenbetrieb „Stop- and-go-Verkehr“).

Vertragslaufzeit

Beginn
13.07.2026
Ende
10.09.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
30 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1.Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).