AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=778441) · Abgerufen am 05.08.2026 08:25 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-378925-2025/

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit) zur Vergabe des Client-Hardware Managements für die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Sparte IT (Vergabenummer VOEK 498-24)

Notice-ID: ted-378925-2025 · Procedure-ID: e1e8d175-04ee-49a2-be4b-a5350bbe4e5d

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Bonn
Veröffentlicht
10.06.2025
Frist (Submission)
18.07.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
50300000 — Reparatur und Instandhaltung
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand des Vertrages sind Serviceleistungen für das IT-System und dessen mögliche Erweiterungen. Unter dem „IT-System“ werden alle (derzeit rund 6.500) IT-Arbeitsplätze der BImA verteilt auf rund 450 Standorten bundesweit nebst der persönlichen IT-Grundausstattung der Beschäftigten sowie der IT-Allgemeintechnik, wie Gruppen-Netzwerkdrucker und Großbildschirmtechnik, zusammengefasst. Die Serviceleistungen für das IT-System umfassen die vollständige (vor Ort-) Betreuung der IT-Arbeitsplätze, der persönlichen IT-Grundausstattung und der IT-Allgemeintechnik in Verbindung mit der Komponenten-Lager- und Bereitstellungslogistik als Managed-Services.

Vertragslaufzeit

Periode
72 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).