AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 01.06.2026 13:53 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-380854-2025/

Neukonzeption ZOB Nürtingen. Planungsleistungen. Los 1 - Verkehrsanlagen mit Nebenleistungen. Los 2 - Techn. Ausrüstung. Los 3 - Tragwerksplanung.

Notice-ID: ted-380854-2025 · Procedure-ID: f041e01b-9cf6-492b-964b-d3dea87ed280

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Nürtingen, Nürtingen
Veröffentlicht
11.06.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71330000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadt Nürtingen beabsichtigt den Neubau des Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB). Der ZOB soll am bestehenden Standort vollständig neu konzipiert und gebaut werden. Während der Maßnahmen sind Provisorien zur Aufrechtrechterhaltung des Verkehrs und des Busbetriebs zu treffen. Vorliegend sind folg. Ausarbeitungen (2025), die in der 2. Stufe des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellt werden: Verkehrliche Rahmenbedingungen. Machbarkeitsstudie ZOB-Neukonzeption. Zu den erforderlichen Planungsleistungen werden drei, vorstehend genannte VgV-Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Die weitere Beschreibung erfolgt unter Ziff. 5.1.

Lose

3 Teilpositionen (in der TED-Quelle als Lots gemeldet, vermutlich Sub-Positionen — Heuristik, siehe Glossar „Teilposition").

Vertragslaufzeit

Beginn
03.11.2025
Ende
30.06.2035

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).