AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 19.07.2026 05:25 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-381711-2024/

Digitalisierung des ÖPNV durch Beschaffung von Systemkomponenten (Hard- und Software) zur Erneuerung und Erweiterung des bestehenden rechnergestützten Betriebsleitsystems „Intermodal Transport Control System (ITCS)“

Notice-ID: ted-381711-2024 · Procedure-ID: 44ca375b-5a6a-483c-814c-818982f29340

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Stammdaten

Auftraggeber
SWT Stadtwerke Trier Verkehrs-GmbH
Veröffentlicht
27.06.2024
Notice-Typ
dir-awa-pre
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
30200000 — Büromaschinen und Computer
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätzter Wert
1.700.000 €

Beschreibung

Mit dem geplanten Auftrag werden Systemkomponenten (Hard- und Software) zur Erneuerung und Erweiterung der Vertriebskomponenten innerhalb des bestehenden ITCS beschafft. Das ITCS-Gesamtsystem besteht zentralseitig aus Rechnereinheiten (Server bzw. virtuelle Server) und verschiedenen Softwarekomponenten bzw. Datenbanken. Hinzu kommen verschiedene Schnittstellen als Hardware- und Softwareausführung (z. B. Bordrechner/Fahrausweisdrucker). Konkret geht es bei dem geplanten Auftrag um den Austausch von Bordrechnern und die Installation von Fahrgastterminals sowie damit verbundener Software. Ziel ist es, die Digitalisierung voranzutreiben und das Gesamtsystem zukunftsfähig aufzustellen. Dazu gehört die Kontrolle digitaler Tickets sowie ein neues digitales Zahlverfahren. Zusätzlich ist die Implementierung des zukünftig geforderten Sicherheitsstandards „VDV-KA“ Teil des geplanten Auftrags.

VEAT — Direktvergabe-Ankündigung

Veröffentlichung
27.06.2024
Stillhaltefrist (10 Tage)
läuft bis 07.07.2024 — abgelaufen
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).