AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Ingenieurleistungen nach Teil 4 Abschnitt 2 HOAI
Stammdaten
- Auftraggeber
- Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Tübingen, Tübingen
- Veröffentlicht
- 12.06.2025
- Frist (Submission)
- 14.07.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71315000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 166.250 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Beim Fruchtkasten 5, 72574 Bad Urach, Bad Urach, Nachlass- und Betreuungsgericht, Bauunterhalt, Ingenieurleistungen nach Teil 4 Abschnitt 2 HOAI, Sanierung des Nachlass- und Betreuungsgerichts, Beim Fruchtkasten 5, Bad Urach Denkmalschutzgerechte Kernsanierungsmaßnahme unter der Maßgabe einer energetischen und funktionalen Erneuerung des Gebäudekerns bei Erhalt der historischen Strukturen. Wesentliche Schwerpunkte bei der Technsichen Gebäudeausrüstung sind hygienisch einwandfreie Sanitärinstallation, Niedertemperaturheizsysteme (ggf. Flächenheizsysteme), Installation Wärmepumpe oder Biomassezentralheizung, Erneuerung der Stark- und Schwachstrominstallationen, sofern statisch und denkmalgerecht möglich, die Installation einer PV Anlage. Des weiteren Installation von Ladeinfrastruktur für BEV. Gebäudeautomation bzw. MSR Technik. KG 400 Bauwerk - Technik ca. 850.000 € Brutto, Gesamtbaukosten ca. 3.270.000 € Brutto
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — HLSK+GA
- Geschätzter Wert
- 93.184 €
Los 2 — ELT
- Geschätzter Wert
- 73.066 €
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.09.2025
- Ende
- 31.12.2028
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 14.07.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.