AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 08.07.2026 03:06 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-387200-2026/

Grundschule Großmiltitzer Str. 4, Modernisierung+Erweiterungsbau, Los 405 Förderanlagen

Notice-ID: ted-387200-2026 · Procedure-ID: 43ab7eb0-90bc-44b2-9433-12f080d98b41

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Leipzig
Veröffentlicht
05.06.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

ACHTUNG! DIE ANGEBOTSFRIST ENDET AM 07.04.2026, 13:00 UHR! Die Grundschule Miltitz befindet sich im Leipziger Ortsteil Miltitz. Sie besteht aus einem Gebäude, welches Ende des 19. Jahrhunderts errichtet wurde sowie einem Anfang der 1990er Jahre errichteten Anbau. Im Zuge der Modernisierung und Erweiterung der Grundschule wird der Anbau wieder zurückgebaut und durch einen größeren zweigeschossigen Erweiterungsbau ersetzt. Zudem wird die Grundschule mit einem Aufzug vollständig barrierefrei erschlossen. Die Ausschreibung beinhaltet die vollständige Lieferung und Montage einer Aufzugsanlage mit folgenden technischen Daten: • Tragkraft: 630kg • Geschwindigkeit: 1,0 m/s • Haltestellen: 2, einseitige Beladung • Fahrkorbabmessungen (B x T x H): 1100 mm x 1400 mm x 2150 mm • Türenabmessungen (B x H): 900 mm x 2100 mm • Ausstattung behindertengerecht nach DIN 18040-1 sowie DIN EN 81-70 Anhang B • Maschinenraumloser Aufzug mit Antrieb im Schachtkopf

Vertragslaufzeit

Beginn
22.06.2026
Ende
08.02.2028

Vergabe-Status

Auftragnehmer
FB-Aufzüge Geschäftsbetrieb der Aufzugsverbund Deutschland GmbH & Co. KG

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).