AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19e4e169606-7a295cca06314de0) · Abgerufen am 26.08.2026 05:26 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-388959-2026/

Oberschule Zum Wäldchen 4, Modernisierung + Neubau, Los 310 Trockenbauarbeiten

Notice-ID: ted-388959-2026 · Procedure-ID: 247a80b0-f3f4-4be7-b4cd-631321cca277

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Leipzig, Leipzig
Veröffentlicht
05.06.2026
Frist (Submission)
13.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

ACHTUNG! DIE ANGEBOTSFRIST ENDET AM 13.07.2026, 13:00 UHR! - 1.670 m² GK- Wände, teilweise mit Brandschutzanforderung - 800 m² GK-Vorsatzschalen - 330 m² GK - Schachtwände (bis EI90) - 4.000 m² HWL-Akustikdecke inkl. Revisionsklappen (1000 m² in Ausführung - nicht brennbar) - 400 m² GK-Decken - glatt - 400 m² Bandrasterdecken (270 m² mit Brandschutzanforderung EI30) - 560 m Brandschutzbekleidung von Stahlstützen und Stahlträgern - 11 Stück Schachttüren (1.000 x 2200m), flächenbündig EI30/EI90

Vertragslaufzeit

Beginn
24.09.2026
Ende
15.10.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).