AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Wissenschaftl. Konzeptionierung Handlungsfeld 3 Kita-Qualitätsgesetz
Stammdaten
- Auftraggeber
- Ministerium für Bildung und Kultur
- Veröffentlicht
- 01.07.2024
- Notice-Typ
- dir-awa-pre
- Verfahrensart
- Einzelvergabe
- CPV-Code
- 79419000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
- Branche
- Beratung & Dienstleistungen
Beschreibung
Die zu erstellenden Handreichungen und Konzepte sind damit ein wichtiges Instrument zur Anleitung der fachlichen Umsetzung und späteren Evaluation der Maßnahme bei tiefgehender Analyse der Gegebenheiten in der Kindertagesbetreuung im Saarland. Die Kindertagesbetreuung im Saarland basiert nach dem Saarländisches Bildungs- Erziehungs- und Betreuungsgesetz (SBEBG) auf den folgenden Grundsätzen: • Die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege orientiert sich an dem mit den Einrichtungsträgern vereinbarten Bildungsprogramm mit Handreichungen für saarländische Krippen und Kindergärten. • Im Rahmen eines inklusiven Auftrags sollen die Gesamtentwicklung und Entfaltung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert und die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützt und ergänzt werden. • Unter Achtung der Würde des Kindes umfasst dieser Auftrag eine gewaltfreie Bildung, Erziehung und Betreuung und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln sowie Gesundheitsförderung und Gesundheitsvorsorge ein. • Bildung, Erziehung und Betreuung sollen sich insbesondere am Alter und Entwicklungsstand, den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, der Lebenssituation sowie den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren und seine familiäre und kulturelle Herkunft berücksichtigen. • Im Rahmen ihres Auftrags tragen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen Sorge für die Gewährleistungen des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls der anvertrauten Kinder. • Kinder sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand und ihren Bedürfnissen an Entscheidungen, die sie betreffen, zu beteiligen. • Erziehungsberechtigte, die Leistungen der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (§§ 22 bis 26 des Achten Buches Sozialgesetzbuch) in Anspruch nehmen wollen, sind durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder durch die von ihnen beauftragten Stellen umfassend zu beraten. Diese Grundlagen sind bei der Erarbeitung von Konzepten und Handreichen sowie Schulungen entsprechend zu berücksichtigen. Hierfür ist die umfangreiche Kenntnis dieser unter anderem landesrechtlichen Besonderheiten zwingende Voraussetzung. Ebenso ist ein entsprechender struktureller und personeller Erfahrungsschatz in der praktischen Anwendung der pädagogischen und rechtlichen Spezifika des Saarlandes notwendig. Die fachlichen und insbesondere regionalen Besonderheiten (Grenznähe und Grenzgänger, Strukturwandel und Transformation, eine weiterhin stark konfessionell geprägte Trägerlandschaft) des Saarlandes stellen besondere Anforderungen an den gesamten Prozess der Erstellung der Handreichungen, Konzepte und Schulungen dar, was erst durch umfangreiche theoretische und praktische Erfahrungen in den entsprechenden saarländischen Netzwerken möglich wird und daher die notwendige landesspezifische pädagogische, rechtliche und organisationale Expertise voraussetzt. Die Erstellung der Handreichungen und Konzepte bedarf zudem der zusätzlichen Berücksichtigung der Anforderungen und Bedarfe der saarländischen Trägerlandschaft sowie anderer relevanter Akteure des saarländischen Bildungssystems.
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Direktvergabe (VEAT)
- Direktvergabe (VEAT)
VEAT — Direktvergabe-Ankündigung
- Veröffentlichung
- 01.07.2024
- Stillhaltefrist (10 Tage)
- läuft bis 11.07.2024 — abgelaufen