AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Betrieb von Recyclinghöfen bzw. Transport- und Verwertungsleistungen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landratsamt Main-Tauber-Kreis, Tauberbischofsheim
- Veröffentlicht
- 16.05.2025
- Frist (Submission)
- 04.07.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90514000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Entsorgung & Recycling
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Europaweite Vergabe von dem Betrieb von Recyclinghöfen bzw. Transport- und Verwertungsleistungen für den Abfallwirtschaftsbetrieb des Main-Tauber-Kreis (AWMT) im Offenen Verfahren nach VgV
Lose
5 Lose (max. 5 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 5 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — RCH ab Wertheim
- Erfüllungsort
- Wertheim
Los 2 — RCH ab Tauberbischofsheim
- Erfüllungsort
- Tauberbischofsheim
Los 3 — RCH ab Lauda
- Erfüllungsort
- Lauda-Königshofen
Los 4 — RCH ab Bad Mergentheim
- Erfüllungsort
- Bad Mergentheim
Los 5 — Containergest., Übern. u. Transp. Rest
- Erfüllungsort
- Tauberbischofsheim
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.04.2026
- Ende
- 01.04.2030
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 38 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 04.07.2025
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).