AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 14.07.2026 19:32 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-389038-2025/

Betrieb von Recyclinghöfen bzw. Transport- und Verwertungsleistungen

Notice-ID: ted-389038-2025 · Procedure-ID: 07fc7e03-2286-4348-9be5-1aec0e0cbd05

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Stammdaten

Auftraggeber
Landratsamt Main-Tauber-Kreis, Tauberbischofsheim
Veröffentlicht
16.05.2025
Frist (Submission)
04.07.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90514000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Europaweite Vergabe von dem Betrieb von Recyclinghöfen bzw. Transport- und Verwertungsleistungen für den Abfallwirtschaftsbetrieb des Main-Tauber-Kreis (AWMT) im Offenen Verfahren nach VgV

Lose

5 Lose (max. 5 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 5 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — RCH ab Wertheim

Erfüllungsort
Wertheim

Los 2 — RCH ab Tauberbischofsheim

Erfüllungsort
Tauberbischofsheim

Los 3 — RCH ab Lauda

Erfüllungsort
Lauda-Königshofen

Los 4 — RCH ab Bad Mergentheim

Erfüllungsort
Bad Mergentheim

Los 5 — Containergest., Übern. u. Transp. Rest

Erfüllungsort
Tauberbischofsheim

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2026
Ende
01.04.2030

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
38 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).