AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y04MN1T/documents) · Abgerufen am 22.08.2026 16:08 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-391213-2026/

Lieferung, Service und Einrichtung eines Data Warehouse

Notice-ID: ted-391213-2026 · Procedure-ID: 363c2739-4c4d-4d5d-ae19-ccef994872af

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Stammdaten

Auftraggeber
Klinikum St. Georg gGmbH, Leipzig
Veröffentlicht
21.05.2026
Frist (Submission)
22.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
48000000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Für die Unternehmensgruppe Klinikum St. Georg soll ein Data Warehouse beschafft und in Betrieb genommen werden. Das neu zu beschaffende Data Warehouse ist zur Unterstützung der Führungskräfte für strategische Entscheidungen und für die Steuerung der operativen Aufgaben vorgesehen. Es soll über Problemlösungsmethoden und -instrumente verfügen und die bisherigen Berichte ersetzen und / oder ergänzen. Ziel dieses Vergabeverfahrens ist der Aufbau eines Data Warehouse mit einer qualitätsgesicherten Zusammenführung der Daten aller Unternehmensteile als Basis für die wesentlichen Anwendungsbereiche Analyse, Berichterstattung und Planung. Die Implementierung muss 5 Monate nach Zuschlag abgeschlossen sein.

Vertragslaufzeit

Periode
5 Jahre

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).