AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/281254) · Abgerufen am 25.08.2026 22:21 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-392277-2025/

Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch

Notice-ID: ted-392277-2025 · Procedure-ID: a1e093b9-6498-468a-bb71-5f4b4ed43fcb

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Stammdaten

Auftraggeber
Landeshauptstadt München, Baureferat, München
Veröffentlicht
06.06.2025
Frist (Submission)
09.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90500000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre wird für diese Rahmenvereinbarung im ausgeschriebenen Zeitraum eine Menge von ca. 10.000 t teerhaltigem Straßenaufbruch, ca. 100 t Gemisch aus FVM und Splittbettung sowie ca. 500 t Beton aus ca. 40 verschiedenen Baumaßnahmen erwartet. Das Material liegt als Granulat oder Schollen mit maximaler Kantenlänge von 0,8 m vor. Den Mengenansätzen liegen die genannten Erfahrungswerte zugrunde. Für diese Rahmenvereinbarung wird eine Mindestabnahme von 75 % der Gesamtsumme des Angebotes festgesetzt. Die Höchstgrenze, bis zu der ein Einzelabruf durch den Auftraggeber erfolgen kann, ist 140 % der Gesamtsumme des Angebots.

Vertragslaufzeit

Periode
12 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).