AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
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Stammdaten
- Auftraggeber
- Kommunales Rechenzentrum Niederrhein, Kamp-Lintfort
- Veröffentlicht
- 01.07.2024
- Frist (Submission)
- 31.07.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 48000000 — Software
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Rahmen-Maximum
- 10.900.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Das KRZN beabsichtigt den Abschluss von einer Rahmenvereinbarung je ausgeschriebenem Los (insgesamt 4 Lose) mit jeweils einem Unternehmen (Auftragnehmer) nach § 21 Abs. 3 VgV und einer Laufzeit von 12 (zwölf) Monaten, mit der einseitig zugunsten des KRZN be-stehenden Option einer dreimaligen jeweils einjährigen (12 Monate) Vertragsverlängerung (Gesamtlaufzeit jeweils maximal 4 (vier) Jahre), über die Lieferung und ggfs. Montage, War-tungsleistung für IT-Komponenten, Service, Pflege gemäß der jeweiligen Leistungsverzeich-nisse/Preisblätter auf Grundlage der EVB-IT Verträge. Die jeweilige Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (d.h. um 12 Monate), sofern das KRZN nicht 3 (drei) Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit (nach 12 Monaten, nach 24 Monaten bzw. nach 36 Monaten) kündigt. Die Ausübung des einseitig zugunsten des KRZN bestehenden Optionsrechts zur Vertragsverlängerung (Gestaltungsrecht) - durch Nichtausübung des allein dem Auftraggeber zustehenden ordentlichen Kündigungsrechts - steht im freien Ermessen des KRZN. Der ausgeschriebene Auftrag bezieht sich auf 4 (vier) Lose. Beginn der Vertragslaufzeiten der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarungen ist je-weils der 04.09.2024 (näheres hierzu in den Vertragsunterlagen).
Lose
4 Lose (max. 4 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 04.09.2024
- Ende
- 03.09.2025
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 40 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 01.08.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland über Bezirksregierung Köln, Köln
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.