AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.06.2026 08:09 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-393122-2026/

IT-Beratungsdienstleistungen SAP und Organisation „digital@M“ – Rahmenvereinbarung

Notice-ID: ted-393122-2026 · Procedure-ID: ad436375-1026-4701-b73a-1a9263fcba04

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Stammdaten

Auftraggeber
digital@M, München
Veröffentlicht
06.06.2026
Frist (Submission)
13.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
72200000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Auftraggeberin beabsichtigt den Abschluss von Rahmenverträgen zur Erbringung von IT-Beratungs- und Unterstützungsleistungen im SAP-Umfeld, insbesondere in den Bereichen SAP H4S4 & SuccessFactors, SAP Analytics, SAP Business Technology Platform (BTP) sowie Organisationsentwicklung. Gegenstand der Ausschreibung sind projektbezogene Leistungen in den Bereichen fachliche, technische und Organisations-Beratung, Konzeption, Implementierung (Customizing und Entwicklung) sowie Unterstützung bei Test, Go-Live und Betrieb. Die Leistungen werden im Wege von Einzelabrufen innerhalb der jeweiligen Lose bedarfsgerecht und ohne Abnahmeverpflichtung beauftragt.

Lose

6 Lose (max. 6 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
17.08.2026
Ende
16.08.2028
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).