AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Vergabe diverser RS-Teile (BA220, ET4xx, BR407, BR415)
Stammdaten
- Auftraggeber
- Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10), Berlin
- Veröffentlicht
- 16.01.2025
- Frist (Submission)
- 03.02.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 34600000 — Transportmittel
- Branche
- Fahrzeuge & Fuhrpark
- Geschätzter Wert
- 23.200.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
- Rechtsgrundlage
- EU-Sektorenrichtlinie
Beschreibung
FWP763.0.02.003.220 — FTE424.0.02.001.014 FTE424.0.02.001.011 — FTE411.0.02.002.005 FTE411.1.02.001.013 FTE411.0.02.001.017 — FTE403.0.02.002.079 — SIEM*A6Z00025521720 SIEM*A6Z00027326358 FTE403.0.02.002.072 FLE112.0.02.001.011 — Flb218.0.02.006.004 FTE442.2.02.001.003 FTE442.7.02.002.001
Lose
6 Lose.
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 6 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Vollrad BA220
- Geschätzter Wert
- 4.500.000 €
Los 2 — Vollräder ET42x
- Geschätzter Wert
- 2.300.000 €
Los 3 — ICE-T
- Geschätzter Wert
- 14.000.000 €
Los 4 — Radschallabsorber
- Geschätzter Wert
- 900.000 €
Los 5 — Diverse RSW
- Geschätzter Wert
- 900.000 €
Los 6 — RSW Regio
- Geschätzter Wert
- 1.500.000 €
Verfahrens-Bedingungen
- Eilverfahren
- Ja — verkürzte Mindestfristen
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 03.02.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).