AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
2025 - 111 Zoo Estricharbeiten im Zuge des Projektes Neubau der Robbenanlage im Zoo Duisburg
Stammdaten
- Auftraggeber
- Zoo Duisburg gGmbH, Duisburg
- Veröffentlicht
- 18.06.2025
- Frist (Submission)
- 21.07.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45000000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Auf dem Gelände des Duisburger Zoos ist geplant, die bestehende Robbenanlage durch eine neue Anlage zu ersetzen. Einhergehend mit dem Neubau werden künftig die Wasserbecken und deren angrenzenden Gehegezonen für Mensch und Tier attraktiver gestaltet. Die neue Robbenanlage besteht aus einem neu konzipierten Außenbereich mit zwei Wasserbecken für die Seelöwen, die durch ein Vorbecken miteinander verbunden sind. Des Weiteren sind Landzonen aus Sandflächen und Felsformationen vorgesehen. Die Technik für die neue Robbenanlage soll, gemeinsam mit den Tiergehegen und den Arbeits- bereichen der Pfleger, in einem direkt angrenzenden Neubau untergebracht werden. Erkennbar wird der Neubau als ein eingeschossiges Technikgebäude, welches sich durch die unterzubringende Wasseraufbereitung zu einem großen Teil im Erdreich befindet. Das Gebäude "Technik- und Stallgebäude" für die Robben hat eine annähernde Grundfläche von ca.17 m x 17 m (LxB) und ist ca.10 m hoch. Es besteht aus drei Geschossen; 1. und 2. Untergeschoss und einem Erdgeschoss. Die Geschosshöhe beträgt jeweils ca.3,0 m. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die notwendigen Estricharbeiten. Details sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 1 Monat
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 53 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 21.07.2025
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland, Köln
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.