AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – Planung Gebäude - Erweiterungsneubau an der Grundschule Ensdorf
Stammdaten
- Auftraggeber
- Gemeinde Ensdorf
- Veröffentlicht
- 19.06.2025
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
Beschreibung
Aufgrund von stetig steigenden Schülerzahlen, des Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder ab dem Jahr 2026 und des baulichen Zustandes der Bestandsgebäude besteht am Schulstandort der Grundschule Ensdorf akuter Handlungsbedarf. Der Schulstandort der Grundschule setzt sich aus mehreren Gebäuden zusammen: das Gebäude der Grundschule (ehemalige Mädchenschule von 1920) mit angegliederter Schulturnhalle, der sogenannte "Plattenbau" und "Zwischenbau" (ehemalige Erweiterte Realschule aus den 60er Jahren) und das Gebäude der FGTS (ehemalige Knabenschule). In den Anlagen der Ausschreibungsunterlagen ist ein Luftbild als Überblick über den Grundschulstandort beigefügt. Einzelheiten können der Infobroschüre und den Anlagen entnommen werden. Nach der ersten Stufe dieses Vergabeverfahrens erhalten die Bieter, die zur Teilnahme am weiteren Verfahren aufgefordert werden, die Aufgabe, skizzenhafte Lösungsideen samt Kostenrahmen auf Grundlage des Raumprogramms zu entwickeln, wobei eine spätere Erweiterungsmöglichkeit um 3 Klassen (75 Kinder) berücksichtigt werden soll. Bei der Planung des Erweiterungsneubaus sind die Gemeinschaftsräume/-funktionen bereits entsprechend zu dimensionieren. Die im Umfeld von Grundschule und FGTS befindlichen Freiflächen müssen in Summe die Flächenvorgaben für Pausen-/Freizeithöfe erfüllen. Die Kriterien, nach denen die skizzenhaften Lösungsideen bewertet werden, können im Detail der Infobroschüre entnommen werden. Für den Neubau ist eine Zertifizierung nach den Kriterien der Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen (DGNB) vorgesehen. Zur Erarbeitung von skizzenhaften Lösungsideen erhält jede(r) Bieter/Bietergemeinschaft eine Vergütung von 3.500 EUR brutto nach Abschluss des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb, sofern die geforderten skizzenhaften Lösungsideen fristgerecht vorgelegt wurden und den genannten Planungsparametern gerecht werden. Diese Vergütung wird für den Bieter, der den Zuschlag erhält, mit dem vertraglich vereinbarten Honorar verrechnet. Die Gebäude "Plattenbau" und "Zwischenbau" der Grundschule Ensdorf sollen abgerissen werden und durch einen Ersatzneubau am gleichen Standort ersetzt werden. Dem beiliegenden Raumprogramm können alle im Ersatzneubau unterzubringenden Räume entnommen werden. Der gesamte Schulstandort wird wärmetechnisch derzeit über Fernwärme angedient. Die Heizzentrale befindet sich im Kellergeschoss des Plattenbaus und muss vor Abriss in den Bereich der Grundschule umgesiedelt werden. Diese Vorabmaßnahme ist im Rahmen des Neubauprojektes mit abzuwickeln. Die Planung und Herstellung von Ersatzunterkünften für die derzeit in Plattenbau und Zwischenbau befindlichen Nutzungen sowie kleinere Umbau- und Sanierungsarbeiten im Bestand sind jedoch nicht Gegenstand der hier ausgeschriebenen Planungs- und Überwachungsleistungen. Bauplanungsrechtlich betrachtet befindet sich das Plangebiet nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und ist nach § 34 BauGB als unbeplanter Innenbereich zu sehen. Dementsprechend ergeben sich nach Rücksprache mit der zuständigen bauaufsichtlichen Genehmigungsbehörde auch die Parameter für das Einfügen des Neubaus in den Bestand der näheren Umgebung. Die Untersuchung (Anlage B7), in der die energetische Sanierung und der Abriss + Neubau dieser beiden Gebäude in Bezug auf Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit gegenübergestellt wurde, ersetzt nicht Leistungen oder Teilleistungen der Leistungsphasen gemäß § 34 HOAI 2021. Eine Besichtigung des derzeitigen Grundschulstandortes wird den ausgewählten Bietern empfohlen. Die Auftragserteilung erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung der entsprechenden Mittel im Haushalt der Gemeinde Ensdorf. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien gemäß Wertungsmatrix Stufe 2 zum Verhandlungsverfahren insgesamt die höchste Punktzahl erreicht. Der vorgesehene Planungsvertrag inkl. Anlagen ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf einzelne Leistungsstufen, auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Die Beauftragung der Leistungen der Objektplanung Gebäude wird stufenweise erfolgen: Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1, 2; Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 3, 4; Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5, 6, 7, 8; Leistungsstufe 4: Leistungsphasen 9. Die in den einzelnen Leistungsstufen bzw. Leistungsphasen jeweils zu erbringenden Teilleistungen können der Anlage "Spezifische Leistungspflichten", "Pflichtenheft Nachhaltigkeitszertifizierung" sowie dem Formular "Honorarangebot" entnommen werden, die Bestandteile der Ausschreibungsunterlagen sind. Zwischen den einzelnen Leistungsstufen können aufgrund von Prüfungen und erforderlichen Freigaben Pausen entstehen. Die Leistungsstufe 1 ist spätestens 3 Monate nach Auftragserteilung abzuschließen. Die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) samt Entwurfsunterlage Bau (EW-Bau) soll im Anschluss an die Freigabe der Vorplanung innerhalb von 3 Monaten abgeschlossen sein. Die Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) soll innerhalb eines Kalendermonats nach Fertigstellung der Entwurfsplanung abgeschlossen werden. Die weitere Terminschiene wird in Abstimmung zwischen Auftraggeber und Planungsteam zeitnah nach Beauftragung entwickelt. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit der Erbringung der Leistungsstufe 1. Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen einzeln oder im Ganzen abzurufen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Vergabe-Status
- Auftragnehmer
- blocher partners