AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: TED EU (https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/398410-2024) · Abgerufen am 02.08.2026 14:57 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-398410-2024/

Durchführung von Beförderungsleistungen - Freigestellter Schülerverkehr

Notice-ID: ted-398410-2024 · Procedure-ID: 6ca1a219-8ce2-4794-83ee-048fd5ec0793

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Freising
Veröffentlicht
04.07.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
60000000 — Transportdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Zuschlagswert
1.705.881 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Landkreis Freising hat als Schulaufwandsträger die notwendige Beförderung der Schüler, bei welchen der öffentliche Personennahverkehr ausscheidet, zu den weiterführenden Schulen in und außerhalb des Landkreises und zu dem Sonderpädagogischen Förderzentrum (SFZ) innerhalb des Landkreises sicherzustellen. Für die Beförderungsleistungen werden (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt. — Der Landkreis Freising hat als Schulaufwandsträger die notwendige Beförderung der Schüler, bei welchen der öffentliche Personennahverkehr ausscheidet, zu den weiterführenden Schulen in und außerhalb des Landkreises und zu dem Sonderpädagogischen Förderzentrum (SFZ) innerhalb des Landkreises sicherzustellen. Für die Beförderungsleistungen werden (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt. — Der Landkreis Freising hat als Schulaufwandsträger die notwendige Beförderung der Schüler, bei welchen der öffentliche Personennahverkehr ausscheidet, zu den weiterführenden Schulen in und außerhalb des Landkreises und zu dem Sonderpädagogischen Förderzentrum (SFZ) innerhalb des Landkreises sicherzustellen. Für die Beförderungsleistungen werden (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt. — Der Landkreis Freising hat als Schulaufwandsträger die notwendige Beförderung der Schüler, bei welchen der öffentliche Personennahverkehr ausscheidet, zu den weiterführenden Schulen in und außerhalb des Landkreises und zu dem Sonderpädagogischen Förderzentrum (SFZ) innerhalb des Landkreises sicherzustellen. Für die Beförderungsleistungen werden (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt. — Der Landkreis Freising hat als Schulaufwandsträger die notwendige Beförderung der Schüler, bei welchen der öffentliche Personennahverkehr ausscheidet, zu den weiterführenden Schulen in und außerhalb des Landkreises und zu dem Sonderpädagogischen Förderzentrum (SFZ) innerhalb des Landkreises sicherzustellen. Für die Beförderungsleistungen werden (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt. — Der Landkreis Freising hat als Schulaufwandsträger die notwendige Beförderung der Schüler, bei welchen der öffentliche Personennahverkehr ausscheidet, zu den weiterführenden Schulen in und außerhalb des Landkreises und zu dem Sonderpädagogischen Förderzentrum (SFZ) innerhalb des Landkreises sicherzustellen. Für die Beförderungsleistungen werden (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt. — Der Landkreis Freising hat als Schulaufwandsträger die notwendige Beförderung der Schüler, bei welchen der öffentliche Personennahverkehr ausscheidet, zu den weiterführenden Schulen in und außerhalb des Landkreises und zu dem Sonderpädagogischen Förderzentrum (SFZ) innerhalb des Landkreises sicherzustellen. Für die Beförderungsleistungen werden (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt. — Der Landkreis Freising hat als Schulaufwandsträger die notwendige Beförderung der Schüler, bei welchen der öffentliche Personennahverkehr ausscheidet, zu den weiterführenden Schulen in und außerhalb des Landkreises und zu dem Sonderpädagogischen Förderzentrum (SFZ) innerhalb des Landkreises sicherzustellen. Für die Beförderungsleistungen werden (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt. — Der Landkreis Freising hat als Schulaufwandsträger die notwendige Beförderung der Schüler, bei welchen der öffentliche Personennahverkehr ausscheidet, zu den weiterführenden Schulen in und außerhalb des Landkreises und zu dem Sonderpädagogischen Förderzentrum (SFZ) innerhalb des Landkreises sicherzustellen. Für die Beförderungsleistungen werden (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt. — Der Landkreis Freising hat als Schulaufwandsträger die notwendige Beförderung der Schüler, bei welchen der öffentliche Personennahverkehr ausscheidet, zu den weiterführenden Schulen in und außerhalb des Landkreises und zu dem Sonderpädagogischen Förderzentrum (SFZ) innerhalb des Landkreises sicherzustellen. Für die Beförderungsleistungen werden (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt. — Der Landkreis Freising hat als Schulaufwandsträger die notwendige Beförderung der Schüler, bei welchen der öffentliche Personennahverkehr ausscheidet, zu den weiterführenden Schulen in und außerhalb des Landkreises und zu dem Sonderpädagogischen Förderzentrum (SFZ) innerhalb des Landkreises sicherzustellen. Für die Beförderungsleistungen werden (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt. — Der Landkreis Freising hat als Schulaufwandsträger die notwendige Beförderung der Schüler, bei welchen der öffentliche Personennahverkehr ausscheidet, zu den weiterführenden Schulen in und außerhalb des Landkreises und zu dem Sonderpädagogischen Förderzentrum (SFZ) innerhalb des Landkreises sicherzustellen. Für die Beförderungsleistungen werden (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt. — Der Landkreis Freising hat als Schulaufwandsträger die notwendige Beförderung der Schüler, bei welchen der öffentliche Personennahverkehr ausscheidet, zu den weiterführenden Schulen in und außerhalb des Landkreises und zu dem Sonderpädagogischen Förderzentrum (SFZ) innerhalb des Landkreises sicherzustellen. Für die Beförderungsleistungen werden (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt. — Der Landkreis Freising hat als Schulaufwandsträger die notwendige Beförderung der Schüler, bei welchen der öffentliche Personennahverkehr ausscheidet, zu den weiterführenden Schulen in und außerhalb des Landkreises und zu dem Sonderpädagogischen Förderzentrum (SFZ) innerhalb des Landkreises sicherzustellen. Für die Beförderungsleistungen werden (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt. — Der Landkreis Freising hat als Schulaufwandsträger die notwendige Beförderung der Schüler, bei welchen der öffentliche Personennahverkehr ausscheidet, zu den weiterführenden Schulen in und außerhalb des Landkreises und zu dem Sonderpädagogischen Förderzentrum (SFZ) innerhalb des Landkreises sicherzustellen. Für die Beförderungsleistungen werden (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt. — Der Landkreis Freising hat als Schulaufwandsträger die notwendige Beförderung der Schüler, bei welchen der öffentliche Personennahverkehr ausscheidet, zu den weiterführenden Schulen in und außerhalb des Landkreises und zu dem Sonderpädagogischen Förderzentrum (SFZ) innerhalb des Landkreises sicherzustellen. Für die Beförderungsleistungen werden (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt. — Der Landkreis Freising hat als Schulaufwandsträger die notwendige Beförderung der Schüler, bei welchen der öffentliche Personennahverkehr ausscheidet, zu den weiterführenden Schulen in und außerhalb des Landkreises und zu dem Sonderpädagogischen Förderzentrum (SFZ) innerhalb des Landkreises sicherzustellen. Für die Beförderungsleistungen werden (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt. — Der Landkreis Freising hat als Schulaufwandsträger die notwendige Beförderung der Schüler, bei welchen der öffentliche Personennahverkehr ausscheidet, zu den weiterführenden Schulen in und außerhalb des Landkreises und zu dem Sonderpädagogischen Förderzentrum (SFZ) innerhalb des Landkreises sicherzustellen. Für die Beförderungsleistungen werden (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt.

Vertragslaufzeit

Beginn
10.09.2024
Ende
28.07.2028

Vergabe-Status

Auftragnehmer (5)
Boos Bus GmbH · Fa. Grüner Omnibusse GmbH · Fa. Hadersdorfer Reisen Moosburg GmbH & Co.KG · Johann Wiesheu e.K. · Reinhard Schwarz

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

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