AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Durchführung von Beförderungsleistungen - Freigestellter Schülerverkehr
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landkreis Freising
- Veröffentlicht
- 04.07.2024
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 60000000 — Transportdienste
- Branche
- Verkehr & Logistik
- Zuschlagswert
- 1.705.881 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Der Landkreis Freising hat als Schulaufwandsträger die notwendige Beförderung der Schüler, bei welchen der öffentliche Personennahverkehr ausscheidet, zu den weiterführenden Schulen in und außerhalb des Landkreises und zu dem Sonderpädagogischen Förderzentrum (SFZ) innerhalb des Landkreises sicherzustellen. Für die Beförderungsleistungen werden (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt. — Der Landkreis Freising hat als Schulaufwandsträger die notwendige Beförderung der Schüler, bei welchen der öffentliche Personennahverkehr ausscheidet, zu den weiterführenden Schulen in und außerhalb des Landkreises und zu dem Sonderpädagogischen Förderzentrum (SFZ) innerhalb des Landkreises sicherzustellen. Für die Beförderungsleistungen werden (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt. — Der Landkreis Freising hat als Schulaufwandsträger die notwendige Beförderung der Schüler, bei welchen der öffentliche Personennahverkehr ausscheidet, zu den weiterführenden Schulen in und außerhalb des Landkreises und zu dem Sonderpädagogischen Förderzentrum (SFZ) innerhalb des Landkreises sicherzustellen. Für die Beförderungsleistungen werden (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt. — Der Landkreis Freising hat als Schulaufwandsträger die notwendige Beförderung der Schüler, bei welchen der öffentliche Personennahverkehr ausscheidet, zu den weiterführenden Schulen in und außerhalb des Landkreises und zu dem Sonderpädagogischen Förderzentrum (SFZ) innerhalb des Landkreises sicherzustellen. Für die Beförderungsleistungen werden (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt. — Der Landkreis Freising hat als Schulaufwandsträger die notwendige Beförderung der Schüler, bei welchen der öffentliche Personennahverkehr ausscheidet, zu den weiterführenden Schulen in und außerhalb des Landkreises und zu dem Sonderpädagogischen Förderzentrum (SFZ) innerhalb des Landkreises sicherzustellen. Für die Beförderungsleistungen werden (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt. — Der Landkreis Freising hat als Schulaufwandsträger die notwendige Beförderung der Schüler, bei welchen der öffentliche Personennahverkehr ausscheidet, zu den weiterführenden Schulen in und außerhalb des Landkreises und zu dem Sonderpädagogischen Förderzentrum (SFZ) innerhalb des Landkreises sicherzustellen. Für die Beförderungsleistungen werden (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt. — Der Landkreis Freising hat als Schulaufwandsträger die notwendige Beförderung der Schüler, bei welchen der öffentliche Personennahverkehr ausscheidet, zu den weiterführenden Schulen in und außerhalb des Landkreises und zu dem Sonderpädagogischen Förderzentrum (SFZ) innerhalb des Landkreises sicherzustellen. Für die Beförderungsleistungen werden (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt. — Der Landkreis Freising hat als Schulaufwandsträger die notwendige Beförderung der Schüler, bei welchen der öffentliche Personennahverkehr ausscheidet, zu den weiterführenden Schulen in und außerhalb des Landkreises und zu dem Sonderpädagogischen Förderzentrum (SFZ) innerhalb des Landkreises sicherzustellen. Für die Beförderungsleistungen werden (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt. — Der Landkreis Freising hat als Schulaufwandsträger die notwendige Beförderung der Schüler, bei welchen der öffentliche Personennahverkehr ausscheidet, zu den weiterführenden Schulen in und außerhalb des Landkreises und zu dem Sonderpädagogischen Förderzentrum (SFZ) innerhalb des Landkreises sicherzustellen. Für die Beförderungsleistungen werden (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt. — Der Landkreis Freising hat als Schulaufwandsträger die notwendige Beförderung der Schüler, bei welchen der öffentliche Personennahverkehr ausscheidet, zu den weiterführenden Schulen in und außerhalb des Landkreises und zu dem Sonderpädagogischen Förderzentrum (SFZ) innerhalb des Landkreises sicherzustellen. Für die Beförderungsleistungen werden (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt. — Der Landkreis Freising hat als Schulaufwandsträger die notwendige Beförderung der Schüler, bei welchen der öffentliche Personennahverkehr ausscheidet, zu den weiterführenden Schulen in und außerhalb des Landkreises und zu dem Sonderpädagogischen Förderzentrum (SFZ) innerhalb des Landkreises sicherzustellen. Für die Beförderungsleistungen werden (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt. — Der Landkreis Freising hat als Schulaufwandsträger die notwendige Beförderung der Schüler, bei welchen der öffentliche Personennahverkehr ausscheidet, zu den weiterführenden Schulen in und außerhalb des Landkreises und zu dem Sonderpädagogischen Förderzentrum (SFZ) innerhalb des Landkreises sicherzustellen. Für die Beförderungsleistungen werden (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt. — Der Landkreis Freising hat als Schulaufwandsträger die notwendige Beförderung der Schüler, bei welchen der öffentliche Personennahverkehr ausscheidet, zu den weiterführenden Schulen in und außerhalb des Landkreises und zu dem Sonderpädagogischen Förderzentrum (SFZ) innerhalb des Landkreises sicherzustellen. Für die Beförderungsleistungen werden (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt. — Der Landkreis Freising hat als Schulaufwandsträger die notwendige Beförderung der Schüler, bei welchen der öffentliche Personennahverkehr ausscheidet, zu den weiterführenden Schulen in und außerhalb des Landkreises und zu dem Sonderpädagogischen Förderzentrum (SFZ) innerhalb des Landkreises sicherzustellen. Für die Beförderungsleistungen werden (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt. — Der Landkreis Freising hat als Schulaufwandsträger die notwendige Beförderung der Schüler, bei welchen der öffentliche Personennahverkehr ausscheidet, zu den weiterführenden Schulen in und außerhalb des Landkreises und zu dem Sonderpädagogischen Förderzentrum (SFZ) innerhalb des Landkreises sicherzustellen. Für die Beförderungsleistungen werden (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt. — Der Landkreis Freising hat als Schulaufwandsträger die notwendige Beförderung der Schüler, bei welchen der öffentliche Personennahverkehr ausscheidet, zu den weiterführenden Schulen in und außerhalb des Landkreises und zu dem Sonderpädagogischen Förderzentrum (SFZ) innerhalb des Landkreises sicherzustellen. Für die Beförderungsleistungen werden (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt. — Der Landkreis Freising hat als Schulaufwandsträger die notwendige Beförderung der Schüler, bei welchen der öffentliche Personennahverkehr ausscheidet, zu den weiterführenden Schulen in und außerhalb des Landkreises und zu dem Sonderpädagogischen Förderzentrum (SFZ) innerhalb des Landkreises sicherzustellen. Für die Beförderungsleistungen werden (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt. — Der Landkreis Freising hat als Schulaufwandsträger die notwendige Beförderung der Schüler, bei welchen der öffentliche Personennahverkehr ausscheidet, zu den weiterführenden Schulen in und außerhalb des Landkreises und zu dem Sonderpädagogischen Förderzentrum (SFZ) innerhalb des Landkreises sicherzustellen. Für die Beförderungsleistungen werden (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 10.09.2024
- Ende
- 28.07.2028
Vergabe-Status
- Auftragnehmer (5)
- Boos Bus GmbH · Fa. Grüner Omnibusse GmbH · Fa. Hadersdorfer Reisen Moosburg GmbH & Co.KG · Johann Wiesheu e.K. · Reinhard Schwarz
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 21.05.2024
- Vergabeergebnis