AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.autobahn.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19e9121c3b5-777dec4e32121dee) · Abgerufen am 17.09.2026 22:25 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-400625-2026/

Objektplanung Verkehrsanlagen § 47 HOAI, Besondere Leistungen

Notice-ID: ted-400625-2026 · Procedure-ID: 234a3f82-d1ce-44d6-996a-aa9c407407aa

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Stammdaten

Auftraggeber
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Ost, Halle (Saale)
Veröffentlicht
10.06.2026
Frist (Submission)
14.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71322500 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
350.871 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

-Objektplanung Verkehrsanlagen Lph. 1, 2, 3, 5 und 6 für Sanierungsmaßnahme im Bereich der Fahrbahn BAB A4 Aachen-Görlitz, FBE zwischen AS Pulsnitz und AS Ohorn, beide Fahrt-richtungen -Besondere Leistungen (Aufnahme Bestand FRS, Wirtschaftlichkeitsprüfung, Ausarbeiten Ver-kehrsführungskonzepte, Aufstellen SiGe-Plan, statischer Nachweis FRS auf Bauwerken, Pla-nung Instandsetzungsmaßnahmen an diversen Bauwerken, Aufstellen genehmigungs-fähiger Markierungs- und Beschilderungsplanung, Aufstellen Kontrollprüfungsausschreibungen)

Vertragslaufzeit

Beginn
21.09.2026
Ende
30.11.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
51 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).