AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 12.07.2026 19:51 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-400966-2025/

Planungsleistungen Fachplanung TGA - Inspizientenanlage DT Göttingen

Notice-ID: ted-400966-2025 · Procedure-ID: 83656132-a0a4-4dfa-9de9-a0d7c979f586

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Göttingen, Göttingen
Veröffentlicht
18.06.2025
Frist (Submission)
21.07.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Geschätzter Wert
55.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das denkmalgeschützte Gebäude Deutsches Theater Göttingen befindet sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Das Haus befindet sich am Theaterplatz Nr. 11. Nutzer ist das Deutsche Theater in Göttingen GmbH. Die Gesellschaft ist mit der Stadt nicht gesellschaftsrechtlich verbunden, sondern Pächter. Die Liegenschaft ist Eigentum der Stadt Göttingen. Zuständig ist das Dezernat D - Bauen, Planen und Umwelt. Gemäß Vertrag hat die Stadt Göttingen ein spielbereites Haus zur Verfügung zu stellen. Da eine Komplettsanierung zurzeit nicht realisierbar ist, werden in der spielfreien Zeit der Sommerferien einzelne, besonders abgängige Anlagen, erneuert und Mängel aus den Prüfberichten der Sachverständigen beseitigt.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
30 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).