AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Sicherheitsdienstleistung für die Senefelderstr. LOS A und Richard-Seiffert-Str. LOS B
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Bergisch Gladbach - Jugend und Soziales, Bergisch Gladbach
- Veröffentlicht
- 20.06.2025
- Frist (Submission)
- 29.07.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 79713000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
- Branche
- Beratung & Dienstleistungen
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
LOS A Senefelderstraße 7 Übernahme von Dienstleistungen im Wach- und Sicherungsdienst für die städtische Unterkunft Senefelderstraße 7, 51469 Bergisch Gladbach, 24 Stunden am Tag an 7 Tagen/Woche, ganzjährig mit einem/einer Sicherheitsdienstmitarbeiter*in plus einem/einer weiteren Sicherheitsdienstmitarbeiter*in, in der Zeit von Mo bis Fr 18:00 Uhr abends bis 08:00 morgens sowie Fr 18:00 Uhr abends bis Mo 08:00 Uhr morgens durchgehend (24 Std./ rund um die Uhr am Wochenende). Das Objekt wird von der Stadt Bergisch Gladbach (im Folgenden Auftraggeberin genannt) zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt. Zurzeit sind dort ca. 120 Personen untergebracht. Die maximale Kapazität liegt bei 140 Personen. — LOS B Richard-Seiffert-Str. 13a-s Übernahme von Dienstleistungen im Wach- und Sicherungsdienst für die städtische Unterkunft Richard-Seiffert-Str. 13a-s, 51469 Bergisch Gladbach, 15 Stunden am Tag an 7 Tagen/Woche, mit zwei Sicherheitsdienstmitarbeiter*innen. Das Objekt wird von der Stadt Bergisch Gladbach (im Folgenden Auftraggeberin genannt) zur Unterbringung von Geflüchteten genutzt.
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.10.2025
- Ende
- 30.09.2027
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 29.07.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland, Köln
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.