AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.06.2026 21:50 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-410041-2026/

Vergabe von Leistungen für die Objektplanung Ingenieurbauwerke nach HOAI 2021 Teil 3 Abschnitt 3 § 43, Leistungsphase 1 - 8 mit Besonderen Leistungen, Vergabe für die Tragwerksplanung nach HOAI 2021 Teil 4 Abschnitt 1 § 51, Leistungsphasen 1 - 6 mit Besonderen Leistungen und Vergabe für die Objektplanung Verkehrsanlagen nach HOAI 2021 Teil 3 Abschnitt 4 § 47, Leistungsphasen 1 - 8

Notice-ID: ted-410041-2026 · Procedure-ID: ed869ba0-0536-44b3-b645-ccdd55d09fb3

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Stammdaten

Auftraggeber
Tiefbauamt der Landeshauptstadt Stuttgart
Veröffentlicht
15.06.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Nicht offenes Verfahren
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die bestehende circa 70 m lange und rund 13 m breite Wilhelmsbrücke in Stuttgart-Bad Cannstatt überquert den Neckar. Sie verbindet Altstadt und Neckarvorstadt und ist Teil der historisch bedeutenden Verkehrsachse mit Markt- und Brückenstraße. Die Brücke wurde für den Kfz-, Fuß- und Radverkehr konzipiert. Die 1949 als Trogbauwerk wieder aufgebaute Brücke ist in einem schlechten baulichen Zustand, kann nicht mehr saniert werden und muss nach dem Rückbau durch einen Neubau ersetzt werden. Aus der Eröffnung des Rosensteintunnels und Verlegung der Bundesstraße 10, welche zuvor durch die parallelverlaufende Pragstraße führte, resultierten größere Entlastungswirkungen im Straßennetz. Diese ermöglichten eine Sperrung der Wilhelmsbrücke für den Kfz-Verkehr. Seit März 2022 ist das Bauwerk im Rahmen eines Verkehrsversuchs ausschließlich dem Fuß- und Radverkehr vorbehalten. Die neu zu planende Brücke ist nur noch für den Fuß- und Radverkehr zu konzipieren. Sie besitzt eine hohe Bedeutung für die fußläufige Verbindung der Stadtteile. Die Nutzbreite der Brücke soll insgesamt mindestens 9,00 m zwischen den Geländern betragen, hierbei ist eine Radwegbreite von 4,00 m zu berücksichtigen. Ein Gehweg ist zwingend barrierefrei anzubinden. Der Neckar ist stützenfrei zu überqueren. Der Abflussquerschnitt darf nicht verringert werden. Ein Verschieben der Uferbereiche ist nicht möglich. Die unter Denkmalschutz stehende Sachgesamtheit Neckar, die Lage im Heilquellenschutzgebiet und die beengte innerstädtische Lage sind zu berücksichtigen. Die Bauphasen sind in Abhängigkeit von den Sperrpausen der Bundeswasserstraße zu planen. Auf Grund der innerstädtischen Lage und dem großen Entwicklungspotenzial der Flussuferbereiche besteht ein besonderer Anspruch an die Gestaltung und Einbindung der neuen Brücke in die Umgebung. Dabei spielen sowohl die Integration der Brücke in das bestehende städtische Gefüge als auch ihre Funktion als identitätsstiftendes Wahrzeichen eine entscheidende Rolle. Im Rahmen dieses VgV-Verfahrens mit integriertem nichtoffenen Planungswettbewerb wird ein Ingenieurbüro für den Ersatzneubau der Wilhelmsbrücke als Fuß- und Radwegbrücke gesucht. Der Planungsauftrag beinhaltet den Neubau mit BIM-Methode inklusive des Rückbaus der bestehenden genieteten Stahlbrücke. Im Anschluss an den Planungswettbewerb werden mit den Preisträgern die Verhandlungsgespräche gemäß VgV geführt. Für den Neubau werden Lösungen gesucht, welche der Aufgabe angemessen sind und sich in die bestehenden, städtebaulichen und verkehrlichen Strukturen einfügen. Die vorgeschlagenen Lösungen müssen ökologischen sowie Nachhaltigkeitsanforderungen gerecht werden und eine hohe Wirtschaftlichkeit vorweisen.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Bietergemeinschaft: Mayr | Ludescher | Partner Beratende Ingenieure PartGmbB DKFS PartGmbB

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).