AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-SDO-2026-0014) · Abgerufen am 03.09.2026 01:19 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-410415-2026/

Produktion Tagespost

Notice-ID: ted-410415-2026 · Procedure-ID: 951192bf-fe17-4e0c-b614-1bdb15012383

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Stammdaten

Auftraggeber
BKK VerbundPlus, Biberach
Veröffentlicht
15.06.2026
Frist (Submission)
21.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79811000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Büro & Verwaltung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Produktion der täglich anfallenden Geschäftspost E+1/2 (soweit eine zentrale Produktion aus organisatorischen Gründen sinnvoll erscheint) sowie diverser Sondermailings. Die Tagespost umfasst sowohl Individualbriefe als auch Batchbriefe. Der Druckdatenstrom für die Tagespost wird über ein zentrales Output-Management-System erzeugt und über eine vom zukünftigen Druckdienstleister bereitgestellte Datenleitung auf einen gesicherten Server des Druckdienstleisters übertragen. Das jährliche Produktionsvolumen beläuft sich auf ca. 1.400.000 Seiten DIN A4 und ca. 560.000 Briefsendungen. Beförderungsleistungen, insbesondere Briefpostdienstleistungen, sind nicht Bestandteil dieses Vergabeverfahrens.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.02.2027
Ende
31.01.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
24 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).