AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZMJR5/documents) · Abgerufen am 06.08.2026 23:43 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-411288-2026/

Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) - Vergabe von Leistungen zur Lieferung und zum Einbau von Serverschränken und IT-Ausstattung für das Digitale Kompetenzzentrum am Standort Esslingen

Notice-ID: ted-411288-2026 · Procedure-ID: 56c057d2-adc9-4655-9f06-e293de2de5d5

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Stammdaten

Auftraggeber
Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung, Stuttgart
Veröffentlicht
12.06.2026
Frist (Submission)
14.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
30200000 — Büromaschinen und Computer
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Lieferung und der Einbau von Serverschränken und IT-Ausstattung für das Digitale Kompetenzzentrum am Standort der ZSL Außenstelle Esslingen. Ziel der ausgeschriebenen Leistung ist die Herstellung einer funktionsfähigen, pädagogisch nutzbaren und technisch vollständig abgestimmten Serverschrank- und Verkabelungsinfrastruktur für einen Schulungsraum der ZSL Außenstelle Esslingen. Hinsichtlich der Details wird auf das Leistungsverzeichnis veriwesen.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
56 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).