AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.06.2026 06:27 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-412747-2026/

Schülerbeförderung Astrid-Lindgren-Grundschule und Mittelschule Hösbach

Notice-ID: ted-412747-2026 · Procedure-ID: b96fcf21-8f20-4e52-b073-c1be968f54de

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Stammdaten

Auftraggeber
Markt Hösbach
Veröffentlicht
16.06.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
60130000 — Transportdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Zuschlagswert
738.150 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung der Schülerbeförderung im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs zur Astrid-Lindgren-Grundschule und zur Mittelschule Hösbach. Im Schuljahr 2025/2026 besuchen ca. - 308 Schülerinnen und Schüler die Grundschule - 314 Schülerinnen und Schüler die Mittelschule Hiervon sind aktuell rund 59 Schülerinnen und Schüler beförderungspflichtig. Die Beförderung erfolgt auf folgender Linie: Winzenhohl – Grundschule Winzenhohl – Hösbach Bahnhof – Hösbach Sand – Astrid-Lindgren-Grund- und Mittelschule Hösbach und zurück. Die Fahrpläne sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber und den Schulen zu erstellen und anzupassen. Es sind insbesondere folgende Leistungen zu erbringen: - Beförderung der Schülerinnen und Schüler zum Unterrichtsbeginn und zurück - Anpassung an Stundenplanänderungen - Durchführung erforderlicher Zusatzfahrten (z. B. schulische Veranstaltungen) - Sicherstellung der Betriebsfähigkeit bei kurzfristigen Änderungen - Einsatz geeigneter Fahrzeuge mit ausreichender Kapazität Während der Ferien findet grundsätzlich keine Beförderung statt.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Kempf GmbH

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).