AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1973f22a889-7336650acc7547f6) · Abgerufen am 08.08.2026 11:10 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-412946-2025/

Neubau MBS Bad Wildungen, Objektplanung

Notice-ID: ted-412946-2025 · Procedure-ID: 3759d4f4-7d64-4ef0-95c0-74ceaceb8dc8

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Waldeck-Frankenberg, Korbach
Veröffentlicht
25.06.2025
Frist (Submission)
05.08.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71200000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Auftraggeber beabsichtigt die auf dem Grundstück der Gemarkung Bad Wildungen, in Nähe der Ense Schule Bad Wildungen, einen Neubau für die Mathias- Bauer Schule zu errichten. Gegenstand der zur vergebenden Leistungen ist die Objektplanung für Gebäude und Freianlagen nach § 34/39 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9. Die Umsetzung der Leistung soll zeitnah nach der Auftragserteilung erfolgen. Die Umsetzung des Bauvorhabens soll direkt nach Abschluss der Planungsleistungen und Erteilung der Baugenehmigung erfolgen. Der Kostenrahmen für das Projekt beläuft sich auf ca. 11,0 Mio EUR (Kostengruppe 200-700 nach DIN 276) einschließlich der Umsatzsteuer.

Vertragslaufzeit

Beginn
02.12.2025
Ende
18.04.2028

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).