AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-19059e9e854-580700e08774f7a3) · Abgerufen am 05.08.2026 06:05 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-413134-2024/

Übernahme und Verwertung von Altholz für den Landkreis Schwäbisch Hall

Notice-ID: ted-413134-2024 · Procedure-ID: 2f399752-8cfb-4a6e-a84f-eb6332883fe9

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Stammdaten

Auftraggeber
Landratsamt Schwäbisch Hall, Schwäbisch Hall
Veröffentlicht
27.06.2024
Frist (Submission)
30.07.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90500000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Stellung von Containern für Altholz A I bis A III und für Altholz A IV auf den Ent- sorgungszentren Blaufelden und Hasenbühl und Abfuhr der Container zu der vorge- sehenen Behandlungs- oder Verwertungsanlage des Auftragnehmers - 4 Container mit 38 - 40 m³ für Altholz A I - III - 1 Container mit 38 - 40 m³ und 2 Container mit 20 m³ für Altholz A IV Stellung von Containern für Altholz A I bis A III auf den Wertstoffhöfen Crailsheim und Gaildorf und Abfuhr der Container zu der vorgesehenen Behandlungs- oder Ver- wertungsanlage des Auftragnehmers - 2 Container mit 38 - 40 m³ Verwertung des erfassten Altholzes Menge Altholz A I - III: 1.400 - 1.800 Mg/a Menge Altholz A IV: 200 - 250 Mg/a

Vertragslaufzeit

Beginn
01.12.2024
Ende
31.12.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).