AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Durchführung von Schlosserarbeiten an verschiedenen Standorten der Stromnetz Hamburg GmbH
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stromnetz Hamburg GmbH, Hamburg
- Veröffentlicht
- 09.07.2024
- Frist (Submission)
- 13.08.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 45262670 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 9.660.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
- Rechtsgrundlage
- EU-Sektorenrichtlinie
Beschreibung
Losweise Ausschreibung von jeweils zwei Rahmenverträgen für die Durchführung diverser Schlosserarbeiten an verschiedenen Standorten der Stromnetz Hamburg GmbH
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Stahlbauarbeiten, Stahlblechtüren und Sonderbauteile in den Umspannwerken
- Geschätzter Wert
- 7.385.000 €
Los 2 — Schlosser- und Metallbauarbeiten in den Betriebsstätten und Renditeobjekte
- Geschätzter Wert
- 2.275.000 €
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.02.2025
- Ende
- 31.01.2028
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 2 Monate
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 13.08.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Hamburg, Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Vergabe von Bauleistungen und für freiberufliche Leistungen im Baubereich, Hamburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).