AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 29.04.2026 17:18 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-415379-2024/

Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – IT-Beschaffungsberatung

Notice-ID: ted-415379-2024

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Stammdaten

Auftraggeber
MD-IT GmbH
Veröffentlicht
11.07.2024
Frist (Submission)
25.07.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur

Beschreibung

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nach Bedarf und Einzelbeauftragung die nachfolgend beispielhaft aufgeführten Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu erbringen: - IT-Consulting für die Bedarfsermittlung - Vergabemanagement für die Erstellung von Vergabeunterlagen - Vergabemanagement für die Begleitung der Vergabe - Projektmanagement für die Projektumsetzung / Projektleitung nach Zuschlagserteilung Der Schwerpunkt der Leistungen wird dabei auf den Leistungspaketen "Vergabemanagement für die Erstellung von Vergabeunterlagen" und "Vergabemanagement für die Begleitung der Vergabe" liegen. Alle genannten Leistungen bauen in Projekten regelmäßig aufeinander auf. Davon unabhängig können die Leistungen auch einzeln abgerufen werden. Gegenstand der Beratungs- und Unterstützungsleistungen des Auftragnehmers ist keine Rechtsberatung im Einzelfall. Mit der Prüfung und Beratung zu rechtlichen Fragestellungen sind regelmäßig interne und externe (anwaltliche) juristische Berater befasst. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vertrauensvoll und konstruktiv mit diesen juristischen Beratern zusammenzuarbeiten. Die Höchstabnahmemenge der Rahmenvereinbarung wird auf 800 Personentage über die gesamte Vertragslaufzeit festgelegt.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).