AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4BHZ9H/documents) · Abgerufen am 19.10.2026 01:53 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-418999-2024/

St. Bernward Krankenhaus GmbH - Neubau Zentralgebäude E - Dachabdichtungsarbeiten

Notice-ID: ted-418999-2024 · Procedure-ID: 88135140-50c9-4c2f-9ee1-964be353016b

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Stammdaten

Auftraggeber
St. Bernward Krankenhaus GmbH, Hildesheim
Veröffentlicht
03.06.2024
Frist (Submission)
15.07.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45261210 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der Vergabe ist die Ausführung von Dachabdichtungsarbeiten mit bituminösen Abdichtungsbahnen. Die Leistung umfasst ca.: - 1.490 m2 Flachdachabdichtung mit Dämmung - 470 m2 Gründach - 460 m2 Abdichtung Regenrückhaltebecken - 230 m Attikaabdeckungen. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren zu jedem Zeitpunkt bei Vorliegen wichtiger Gründe zu modifizieren oder das Verfahren aufzuheben, wenn im Hinblick auf die Förderung und Finanzierung des Vorhabens - der niedrigste Netto-Angebotspreis einen Betrag von EUR 450.000 EUR überschreitet. In diesen Fällen sind Ansprüche gleich welcher Rechtsgrundlage gegen den Auftraggeber ausgeschlossen.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
31 DAYS
Bürgschaft
erforderlich

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).