AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
EU weites Verfahren zur Vergabe von Planungsleistungen für die energetische Sanierung des Gymnasiums mit Aula im Schulzentrums Mitte in Geseke in drei Losen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Geseke, Geseke
- Veröffentlicht
- 17.06.2026
- Frist (Submission)
- 20.07.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Objektplanung Gebäude (§ 34 ff. HOAI) Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 gemäß HOAI (ggf. reduziert um bereits erbrachte Vorleistungen im Bereich Betonsanierung) Besondere Leistungen: Prüfen und Anerkennen von Plänen Dritter für die Betonsanierung Mitwirkung bei der Fördermittelbeantragung (sofern erforderlich). Maßnahmenkonzeption für die Bauausführung im laufenden Betrieb. Fachplanung Tragwerksplanung (§ 51 ff. HOAI) Grundleistungen der Leistungsphasen 1-6 gemäß HOAI — Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 gemäß HOAI in Leistungsbild Technische Ausrüstung (§ 55 ff. HOAI) für die Anlagengruppen Heizung, Lüftung, Sanitär Elektrotechnik Gebäudeautomation — Grundleistungen der Leistungsphasen 1-7 gemäß HOAI im Leistungsbild Bauphysik, hier Wärmeschutz und Energiebilanzierung Besondere Leistungen Bauphysik: Simulation sommerlicher Wärmeschutz Hygrometrische Simulation Lüftungskonzept Nichtwohngebäude Gleichwertigkeitsnachweis der Wärmebrücken Detaillierte Betrachtung Wärmebrücken Anpassung der Nachweise/Berechnungen nach Planänderungen Luftdichtheitstest Luftdichtheitskonzept Energieausweis Bedarf nach DIN V 18599 Baubegleitung Mithilfe bei der Fördermittelbeantragung
Lose
3 Lose (max. 3 pro Bieter).
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 20.07.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Westfalen, Münster
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.