AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-1966275f4ed-73dc9a4930008763) · Abgerufen am 08.09.2026 20:22 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-420835-2025/

Gebäudereinigung Verwaltungsobjekte Naumburger Straße und Magazingasse Stadt Leipzig

Notice-ID: ted-420835-2025 · Procedure-ID: 0e2cca2d-fd07-4555-9b64-330a4b05bfe5

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Leipzig, Leipzig
Veröffentlicht
27.06.2025
Frist (Submission)
30.07.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90911000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Unterhaltsreinigung monatlich 28.223,35 m² Reinigungsfläche sowie 5,00 Stunden/Monat Entsorgung Kartonagen und 64,95 Stunden/Monat Sichtreinigung; Glasreinigung pro Vertragsjahr 2.447,92 m² Reinigungsfläche zweiseitig; Grundreinigung pro Vertragsjahr 25,00 Stunden nach Bedarf sowie Sonderreinigung pro Vertragsjahr 25,00 Stunden nach Bedarf — Unterhaltsreinigung monatlich 3.190,47 m² Reinigungsfläche, Glasreinigung pro Vertragsjahr 180,00 m² Reinigungsfläche zweiseitig, Grundreinigung pro Vertragsjahr 20,00 Stunden nach Bedarf sowie Sonderreinigung pro Vertragsjahr 20,00 Stunden nach Bedarf

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2026
Ende
31.12.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
82 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).