AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0YHAYT0FVJZA0/documents) · Abgerufen am 28.08.2026 01:37 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-420939-2025/

Vergabe des Betriebs einer Notunterkunft

Notice-ID: ted-420939-2025 · Procedure-ID: 15f6200c-4e26-4d07-8854-485c554b5c05

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Hildesheim, Hildesheim
Veröffentlicht
26.06.2025
Frist (Submission)
29.07.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
85310000 — Gesundheitswesen und Sozialwesen
Branche
Soziales & Pflege
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Unterkunft benötigt zur Sicherstellung und Aufrechterhaltung des Betriebes sowie zur Erledigung organisatorischer Aufgaben eine entsprechende Leitung sowie Hilfskräfte. Für den Betrieb sollen ab dem vorgesehenen Leistungsbeginn insgesamt 1 Vollzeitäquivalent (VZÄ) (ausgehend von 39 Stunden je Woche als VZÄ) für die Leitung sowie 2 VZÄ (ausgehend von jeweils 91 Stunden je Woche als VZÄ) für Hilfsstellen in der Flüchtlingsunterkunft Kallenberg 20 in 31195 Lamspringe eingesetzt werden. Details zum Aufgabenumfang sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.10.2025
Ende
30.09.2026
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
38 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).