AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 28.07.2026 14:09 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-422862-2025/

Technische Konzeption und Migration der beiden Unternehmenswebseiten www.bayern-international.de und www.invest-in-bavaria.com auf eine einheitliche Typo3-Basis

Notice-ID: ted-422862-2025 · Procedure-ID: 387307ec-20f5-4941-9673-152297125513

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Stammdaten

Auftraggeber
Bayerische Gesellschaft für Internationale Wirtschaftsbeziehungen mbH, München
Veröffentlicht
27.06.2025
Frist (Submission)
29.07.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb (UVgO)
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Bayern International ist ein Unternehmen des Freistaats Bayern (100% Tochtergesellschaft), das sich zu 100% aus Zuwendungserträgen finanziert. Die Bayern International GmbH ist ein Unternehmen des Freistaates Bayern, das operative Aufgaben der Außenwirtschaftsförderung (Unternehmensbereich „Bayern International“) und der Ansiedlungsförderung (Unternehmensbereich „Invest in Bavaria“) wahrnimmt. Leistungsinhalt ist die technische Konzeption und Architektur der Migration der beiden Unternehmenswebseiten Bayern International und Invest in Bavaria inklusive deren Unterseiten (Organisationseite, Meet-Bavaria, Exportpreis-Bayern und Key to Bavaria) auf eine einheitliche CMS-Instanz und einen Server.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.11.2025
Ende
31.10.2026
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).