AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Deutschland – Straßentransport/-beförderung – Auswahlverfahren zur Einrichtung eines CarSharing-Angebotes in der Klingenstadt Solingen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Klingenstadt Solingen
- Veröffentlicht
- 15.07.2024
- Notice-Typ
- Vorinformation
- Verfahrensart
- Einzelvergabe
- CPV-Code
- 60100000 — Transportdienste
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
Beschreibung
Die Stadt Solingen beabsichtigt die Etablierung eines stationsbasierten CarSharing-Angebots im Stadtgebiet. Ziel ist es, CarSharing als attraktives Mobilitätsangebot für alle Einwohner:innen zu implementieren. Zudem möchte die Stadt Solingen die nachhaltige Mobilität innerhalb des Stadtgebietes fördern und ausbauen. Dabei soll ein stationsbasiertes Angebot aufgebaut werden. Die öffentlichen Stellplätze werden durch die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis gemäß § 18a Straßen- und Wegegesetz NRW einem Anbietenden oder auch mehreren Anbietenden zur Verfügung gestellt. Die Sondernutzungserlaubnis wird dabei auf acht Jahre begrenzt. Die Sondernutzungsgebühr beträgt derzeit 1 € pro Fahrzeug/Monat. Der Rat der Stadt Solingen kann die Gebühr auch während der Laufzeit der Sondernutzungserlaubnis verändern. Bis mindestens zum 31.12.2025 sind CarSharing-Fahrzeuge nach dem Carsharinggesetz von der Erhebung von Parkgebühren in Solingen befreit. Nach aktuellem Stand sind insgesamt 18 Standorte vorgesehen, mit der Möglichkeit zwei Fahrzeuge pro Standort bereitzustellen. Es besteht die Möglichkeit eine Interessenbekundung für alle Standorte oder für einzelne Bereiche, welche nachfolgend als Los bezeichnet und in der Anlage 1 als Übersicht dargestellt sind, abzugeben. Die konkrete Standortabstimmung erfolgt gemeinsam mit dem CarSharing-Anbieter. Bei der Standortauswahl wurden sowohl verkehrswichtige Orte als auch Wohnquartiere mit hoher Einwohnerdichte berücksichtigt. — Die Stadt Solingen beabsichtigt die Etablierung eines stationsbasierten CarSharing-Angebots im Stadtgebiet. Ziel ist es, CarSharing als attraktives Mobilitätsangebot für alle Einwohner:innen zu implementieren. Zudem möchte die Stadt Solingen die nachhaltige Mobilität innerhalb des Stadtgebietes fördern und ausbauen. Dabei soll ein stationsbasiertes Angebot aufgebaut werden. Die öffentlichen Stellplätze werden durch die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis gemäß § 18a Straßen- und Wegegesetz NRW einem Anbietenden oder auch mehreren Anbietenden zur Verfügung gestellt. Die Sondernutzungserlaubnis wird dabei auf acht Jahre begrenzt. Die Sondernutzungsgebühr beträgt derzeit 1 € pro Fahrzeug/Monat. Der Rat der Stadt Solingen kann die Gebühr auch während der Laufzeit der Sondernutzungserlaubnis verändern. Bis mindestens zum 31.12.2025 sind CarSharing-Fahrzeuge nach dem Carsharinggesetz von der Erhebung von Parkgebühren in Solingen befreit. Nach aktuellem Stand sind insgesamt 18 Standorte vorgesehen, mit der Möglichkeit zwei Fahrzeuge pro Standort bereitzustellen. Es besteht die Möglichkeit eine Interessenbekundung für alle Standorte oder für einzelne Bereiche, welche nachfolgend als Los bezeichnet und in der Anlage 1 als Übersicht dargestellt sind, abzugeben. Die konkrete Standortabstimmung erfolgt gemeinsam mit dem CarSharing-Anbieter. Bei der Standortauswahl wurden sowohl verkehrswichtige Orte als auch Wohnquartiere mit hoher Einwohnerdichte berücksichtigt. — Die Stadt Solingen beabsichtigt die Etablierung eines stationsbasierten CarSharing-Angebots im Stadtgebiet. Ziel ist es, CarSharing als attraktives Mobilitätsangebot für alle Einwohner:innen zu implementieren. Zudem möchte die Stadt Solingen die nachhaltige Mobilität innerhalb des Stadtgebietes fördern und ausbauen. Dabei soll ein stationsbasiertes Angebot aufgebaut werden. Die öffentlichen Stellplätze werden durch die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis gemäß § 18a Straßen- und Wegegesetz NRW einem Anbietenden oder auch mehreren Anbietenden zur Verfügung gestellt. Die Sondernutzungserlaubnis wird dabei auf acht Jahre begrenzt. Die Sondernutzungsgebühr beträgt derzeit 1 € pro Fahrzeug/Monat. Der Rat der Stadt Solingen kann die Gebühr auch während der Laufzeit der Sondernutzungserlaubnis verändern. Bis mindestens zum 31.12.2025 sind CarSharing-Fahrzeuge nach dem Carsharinggesetz von der Erhebung von Parkgebühren in Solingen befreit. Nach aktuellem Stand sind insgesamt 18 Standorte vorgesehen, mit der Möglichkeit zwei Fahrzeuge pro Standort bereitzustellen. Es besteht die Möglichkeit eine Interessenbekundung für alle Standorte oder für einzelne Bereiche, welche nachfolgend als Los bezeichnet und in der Anlage 1 als Übersicht dargestellt sind, abzugeben. Die konkrete Standortabstimmung erfolgt gemeinsam mit dem CarSharing-Anbieter. Bei der Standortauswahl wurden sowohl verkehrswichtige Orte als auch Wohnquartiere mit hoher Einwohnerdichte berücksichtigt. — Die Stadt Solingen beabsichtigt die Etablierung eines stationsbasierten CarSharing-Angebots im Stadtgebiet. Ziel ist es, CarSharing als attraktives Mobilitätsangebot für alle Einwohner:innen zu implementieren. Zudem möchte die Stadt Solingen die nachhaltige Mobilität innerhalb des Stadtgebietes fördern und ausbauen. Dabei soll ein stationsbasiertes Angebot aufgebaut werden. Die öffentlichen Stellplätze werden durch die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis gemäß § 18a Straßen- und Wegegesetz NRW einem Anbietenden oder auch mehreren Anbietenden zur Verfügung gestellt. Die Sondernutzungserlaubnis wird dabei auf acht Jahre begrenzt. Die Sondernutzungsgebühr beträgt derzeit 1 € pro Fahrzeug/Monat. Der Rat der Stadt Solingen kann die Gebühr auch während der Laufzeit der Sondernutzungserlaubnis verändern. Bis mindestens zum 31.12.2025 sind CarSharing-Fahrzeuge nach dem Carsharinggesetz von der Erhebung von Parkgebühren in Solingen befreit. Nach aktuellem Stand sind insgesamt 18 Standorte vorgesehen, mit der Möglichkeit zwei Fahrzeuge pro Standort bereitzustellen. Es besteht die Möglichkeit eine Interessenbekundung für alle Standorte oder für einzelne Bereiche, welche nachfolgend als Los bezeichnet und in der Anlage 1 als Übersicht dargestellt sind, abzugeben. Die konkrete Standortabstimmung erfolgt gemeinsam mit dem CarSharing-Anbieter. Bei der Standortauswahl wurden sowohl verkehrswichtige Orte als auch Wohnquartiere mit hoher Einwohnerdichte berücksichtigt. — Die Stadt Solingen beabsichtigt die Etablierung eines stationsbasierten CarSharing-Angebots im Stadtgebiet. Ziel ist es, CarSharing als attraktives Mobilitätsangebot für alle Einwohner:innen zu implementieren. Zudem möchte die Stadt Solingen die nachhaltige Mobilität innerhalb des Stadtgebietes fördern und ausbauen. Dabei soll ein stationsbasiertes Angebot aufgebaut werden. Die öffentlichen Stellplätze werden durch die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis gemäß § 18a Straßen- und Wegegesetz NRW einem Anbietenden oder auch mehreren Anbietenden zur Verfügung gestellt. Die Sondernutzungserlaubnis wird dabei auf acht Jahre begrenzt. Die Sondernutzungsgebühr beträgt derzeit 1 € pro Fahrzeug/Monat. Der Rat der Stadt Solingen kann die Gebühr auch während der Laufzeit der Sondernutzungserlaubnis verändern. Bis mindestens zum 31.12.2025 sind CarSharing-Fahrzeuge nach dem Carsharinggesetz von der Erhebung von Parkgebühren in Solingen befreit. Nach aktuellem Stand sind insgesamt 18 Standorte vorgesehen, mit der Möglichkeit zwei Fahrzeuge pro Standort bereitzustellen. Es besteht die Möglichkeit eine Interessenbekundung für alle Standorte oder für einzelne Bereiche, welche nachfolgend als Los bezeichnet und in der Anlage 1 als Übersicht dargestellt sind, abzugeben. Die konkrete Standortabstimmung erfolgt gemeinsam mit dem CarSharing-Anbieter. Bei der Standortauswahl wurden sowohl verkehrswichtige Orte als auch Wohnquartiere mit hoher Einwohnerdichte berücksichtigt. — Die Stadt Solingen beabsichtigt die Etablierung eines stationsbasierten CarSharing-Angebots im Stadtgebiet. Ziel ist es, CarSharing als attraktives Mobilitätsangebot für alle Einwohner:innen zu implementieren. Zudem möchte die Stadt Solingen die nachhaltige Mobilität innerhalb des Stadtgebietes fördern und ausbauen. Dabei soll ein stationsbasiertes Angebot aufgebaut werden. Die öffentlichen Stellplätze werden durch die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis gemäß § 18a Straßen- und Wegegesetz NRW einem Anbietenden oder auch mehreren Anbietenden zur Verfügung gestellt. Die Sondernutzungserlaubnis wird dabei auf acht Jahre begrenzt. Die Sondernutzungsgebühr beträgt derzeit 1 € pro Fahrzeug/Monat. Der Rat der Stadt Solingen kann die Gebühr auch während der Laufzeit der Sondernutzungserlaubnis verändern. Bis mindestens zum 31.12.2025 sind CarSharing-Fahrzeuge nach dem Carsharinggesetz von der Erhebung von Parkgebühren in Solingen befreit. Nach aktuellem Stand sind insgesamt 18 Standorte vorgesehen, mit der Möglichkeit zwei Fahrzeuge pro Standort bereitzustellen. Es besteht die Möglichkeit eine Interessenbekundung für alle Standorte oder für einzelne Bereiche, welche nachfolgend als Los bezeichnet und in der Anlage 1 als Übersicht dargestellt sind, abzugeben. Die konkrete Standortabstimmung erfolgt gemeinsam mit dem CarSharing-Anbieter. Bei der Standortauswahl wurden sowohl verkehrswichtige Orte als auch Wohnquartiere mit hoher Einwohnerdichte berücksichtigt.
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Vorinformation
- Ausschreibung