AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Teilnahmewettbewerb zur Konzeption und Umsetzung der Ausstellung der Landesforsten Rheinland-Pfalz bei der Landesgartenschau 2028 in Neustadt an der Weinstraße
Stammdaten
- Auftraggeber
- Zentralstelle der Forstverwaltung - Kommunikation und Marketing, Schöneberg
- Veröffentlicht
- 19.06.2026
- Frist (Submission)
- 20.07.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 92310000 — Freizeit und Kultur
- Branche
- Kultur & Veranstaltungen
- Geschätzter Wert
- 500.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Im Zeitraum vom 15. April bis 16. Oktober 2028 findet in Neustadt an der Weinstraße die Landesgartenschau Rheinland-Pfalz statt. Landesforsten Rheinland-Pfalz beabsichtigt, sich mit einer eigenständigen Ausstellungsbeteiligung zu präsentieren. Ziel ist es, die gesellschaftliche Bedeutung des Waldes, seiner sich wandelnden Biodiversität unter fortschreitendem Klimawandel und die Arbeit der Landesforsten unter dem Leitmotiv "Alles hängt mit allem zusammen." für ein breites Publikum erfahrbar zu machen. Die Ausstellung soll emotional, räumlich und sinnlich wirken und erst im zweiten Schritt informieren. Der Auftrag umfasst insbesondere: - konzeptionelle Weiterentwicklung des Ausstellungsentwurfs von Landesforsten RLP - Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung - Herstellung und Umsetzung (inkl. aller Gewerke) - Koordination aller Beteiligten - Integration von Raum, Inhalt, Medien, Interaktion und Exponaten Die Inhalte müssen für die Bundesgartenschau 2029 im Mittelrheintal wiederverwendet werden können.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.09.2026
- Ende
- 09.04.2028
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 20.07.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.