AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D5A5XMM/documents) · Abgerufen am 31.07.2026 05:30 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-427340-2025/

Migration Microsoft365 u. Beschaffung der Lizenzen

Notice-ID: ted-427340-2025 · Procedure-ID: fdd564a4-471c-43d0-8e8d-cc21026e29bd

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Stammdaten

Auftraggeber
Klassik Stiftung Weimar, Weimar
Veröffentlicht
30.06.2025
Frist (Submission)
06.08.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
48000000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätzter Wert
263.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Beschaffung und Bereitstellung der Microsoft 365 Lizenzen (Los 1 ) und Migration und Implementierung in die Cloud (Los 2)

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Laufzeiten, Auftragswerten und Auftragsarten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Beschaffung und Bereitstellung der M365 Lizenzen

Laufzeit
48 Monate
Geschätzter Wert
240.000 €
Auftragsart
Lieferauftrag

Los 2 — Implementierung und Migration

Laufzeit
28 Monate
Geschätzter Wert
23.000 €
Auftragsart
Dienstleistungsauftrag

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).