AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 29.06.2026 00:51 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-428293-2026/

1713-NF-Berufsbekleidung

Notice-ID: ted-428293-2026 · Procedure-ID: b38d3aaf-3bef-4430-8541-8a539d2d1766

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Stammdaten

Auftraggeber
BWI GmbH, Bonn
Veröffentlicht
28.05.2026
Frist (Submission)
10.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
18113000 — Bekleidung und Textilien
Branche
Textilien & Arbeitsschutz
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die BWI GmbH (im Folgenden: BWI) erwägt, einen Rahmenvertrag für eine dauerhafte und einheitliche Ausstattung mit Berufskleidung für ihre Servicetechniker und Servicetechnikerinnen (ca. 750 Personen) sowie eine geringere Anzahl an Personen aus anderen Bereichen mit täglichem, direktem Kundenkontakt für den Eigenbedarf in Höhe von bis zu 704.272,18 Euro (netto) und einer Obergrenze von 1.056.408,27 Euro im Wege eines offenen Verfahrens nach § 15 VgV an einen Wirtschaftsteilnehmer zu vergeben. Die einheitliche Berufsbekleidung soll vor allem der professionellen und einheitlichen Wahrnehmung der BWI durch ihre Kunden dienen, ebenso der Motivation der Mitarbeitenden und ihrer Identifikation mit dem Unternehmen.

Vertragslaufzeit

Periode
60 Tage

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).