AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 22.06.2026 04:48 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-431048-2025/

Bauleitung Düker Fischertalweg

Notice-ID: ted-431048-2025 · Procedure-ID: 38bb43df-8216-4641-8868-bff9817a0941

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Stammdaten

Auftraggeber
Entwässerung Stadt Witten (ESW), Witten
Bezugsberechtigte
ewmr GmbH
Veröffentlicht
02.07.2025
Frist (Submission)
01.08.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Im 1. BA erfolgt der Bau des Auslaufbauwerks in den Wannenbach (als Provisorium) im Bereich des Fischertalwegs. Wegen des vorhandenen, zu kreuzenden Mischwasserwasserkanals und den dort sehr beengten Platzverhältnissen wird dieser als Düker im Vortriebsverfahren hergestellt. Konkret umfasst dieser 1. BA folgende Einzel Maßnahmen : 1. Herstellung einer Startbaugrube für den Vortrieb (Durchmesser rd 10m , Tiefe rd.10m, überschnittene Bohrpfahlwand) 2. Herstellung einer Zielbaugrube für den Vortrieb (Rechteckige Baugrube rd. 6*4m; Tiefe rd. 10m, überschnittene Bohrpfahlwand) 3. Vortrieb DN1600 Länge rd. 50m 4. Herstellung Dükerober- und -unterhaupt 5. Herstellung Anschluss in den offenen Wannenbach in DN1400 (rd. 20m) und DN500 (rd. 35m als Provisorium)

Vertragslaufzeit

Periode
9 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).