AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/207604) · Abgerufen am 11.10.2026 08:14 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-436261-2026/

Schadstoffsanierung und Abbruch am Schulstandort B. Traven Gemeinschaftsschule Bauteile D, E und I

Notice-ID: ted-436261-2026 · Procedure-ID: 866758fa-ed29-454f-80cf-809d7190711a

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Stammdaten

Auftraggeber
HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH
Veröffentlicht
24.06.2026
Frist (Submission)
27.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die zu vergebenden Leistungen betreffen die Schadstoffsanierung und den Abbruch von zwei Sporthallen (BT D, E „alt“) und einem Aula-Anbau (BT I „alt“) inkl. Rückbau eines bestehenden Schultrafos in BT I „alt“. Bestandteil der Leistung sind sämtliche zur vollständigen Schadstoffsanierung, Abbruch und Entsorgung erforderlichen bau- und fachtechnischen Leistungen. Dies beinhaltet die Planungen, Lieferungen und Leistungen, die erforderlich sind, um die betreffenden Bestandsgebäude termingerecht vollständig zurückzubauen. Weitere Informationen zum Projektumfang und zu den Leistungsinhalten enthalten die Vergabeunterlagen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.10.2026
Ende
31.05.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
30 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).