AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Markt Untergriesbach – Neubau einer Kläranlage in Kroding - Ingenieurbauwerke zusammen mit Technischer Ausrüstung
Stammdaten
- Auftraggeber
- Markt Untergriesbach, Untergriesbach
- Veröffentlicht
- 04.07.2025
- Frist (Submission)
- 05.08.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71320000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Der Markt Untergriesbach beabsichtigt, die Abwasserteichanlage Kroding, in die die Ortsteile Kroding, Pfaffenreut, Ratzing, Saxing und Spechting im Mischsystem entwässern, durch eine technische Abwasserreinigungsanlage zu ersetzen. Gemäß Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt und bereits erfolgter Kostenvergleichsrechnung wurde beschlossen, eine SBR-Anlage zu realisieren. Die Ausbaugröße der Anlage beträgt 600 EW. Die zu errichtenden Anlagenteile bestehen im Einzelnen aus einem neuen Regenüberlaufbecken, einem Sand- und Geröllfangschacht, einer Rechenanlage (Siebschnecke mit integrierter Siebgutpresse), einer als zweistraßiges System konzipierten SBR-Anlage, einem Regenrückhaltebecken in Erdbauweise für den Mischwasserabschlag und einem kleinen Betriebsgebäude in Massivbauweise. Das Betriebsgelände muss mit Strom und Wasser sowie einer befestigten Zufahrt erschlossen werden. Die Funktionalität der Abwasserreinigung der bestehenden Teichanlage während der Bauphase ist durch provisorische Zu- und Ableitungen, Tauchwände und den Einbau einer Belüftung sicherzustellen. Für die Maßnahme sind gemäß derzeitigem Stand Kosten in Höhe von 2.973.000 € brutto veranschlagt. Die Realisierung der Maßnahme soll in den Jahren 2026 / 2027 erfolgen.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.11.2025
- Ende
- 30.11.2032
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 05.08.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Südbayern der Regierung von Oberbayern, München
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.