AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 09.07.2026 23:21 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-442502-2026/

26FEI87460 Rahmenvereinbarung Prüfen von Nachträgen der Höhe nach

Notice-ID: ted-442502-2026 · Procedure-ID: c20ec997-1451-48ed-b4e6-1d57ed557dce

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10), Berlin
Veröffentlicht
26.06.2026
Frist (Submission)
03.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Geschätztes Rahmen-Volumen
63.283.411 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Rahmenvereinbarung für die Prüfung von Nachträgen der Höhe nach in zwei Losen.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — 26FEI87460 Rahmenvereinbarung Prüfen von Nachträgen der Höhe nach - Los 1 Bauleistungen

Geschätzter Wert
58.824.177 €

Los 2 — 26FEI87460 Rahmenvereinbarung Prüfen von Nachträgen der Höhe nach - Los 2 Architekten- und Ingenieurleistungen

Geschätzter Wert
4.459.234 €

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
31.12.2028
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).